1367/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek, Ing. Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Mineralwasserersatz

 

Der durchschnittliche Mineralwasserkonsum in Österreich liegt bei jährlich etwa 90 Litern pro Einwohner. Insgesamt wurden im Vorjahr 681,4 Millionen Liter Mineralwasser am Binnenmarkt abgesetzt.

Obwohl Österreich eines der wasserreichsten Länder der Welt ist, wurde im Jahr 2008 Mineralwasser und Limonaden im Wert von 11,2 Millionen importiert. Dies entspricht einem Zuwachs von 47,9 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Allein im Jahr 2006 wurden 95 Millionen Liter importiert, wobei der Großteil der Importe aus Deutschland, Italien und Slowenien stammt. Diese Länder verfügen jedoch im Regelfall - im Vergleich zu Österreich – nur über Wasser minderer Qualität. Nach heimischem Recht ist Wasser als Lebensmittel definiert und da die Republik über eines der schärfsten Lebensmittelgesetze der Welt verfügt, ist die Güte des Wassers gesichert.

Neben weiten Transportstrecken, kommen als umweltschädliche Faktoren, das benötigte Verpackungsmaterial, – in den meisten Fällen Plastikflaschen – und die Abfallbeseitigung hinzu. Die CO2-Bilanz von in Flaschen abgefülltem Trinkwasser fällt als besonders negativ auf. Gleichzeitig ist die Wasserqualität in Österreich im internationalen Vergleich sehr gut. Die Belastung mit Schadstoffen ist gering und sogar heimische Seen weisen oftmals Trinkwasserqualität auf. Im August 2010 sponserte die Stadt Wien den Ankauf des "Edition-Wiener-Wasser"-Sprudlers. Hochwertiges Wiener Quellwasser konnte dadurch kostengünstig in kohlensäurehaltiges Sodawasser umgewandelt werden – beinahe zum Preis von Leitungswasser. Das bedeutet eine wesentliche Kostenersparnis: Mineralwasser ist im Vergleich zu seinem Pendant aus der Leitung etwa um den Faktor tausend teurer. Sodawasser zählt hinsichtlich seiner Zusammensetzung ebenfalls zur Gruppe der Mineralwässer und wäre ein vollwertiges Substitut.  

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

"Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, dem Nationalrat schnellstmöglich eine Regierungsvorlage zukommen zu lassen, die im obigen Sinn, zum Nutzen unserer Umwelt und der Verbraucher, eine bundesweite Aktion wie sie im August 2010 auf Wien beschränkt stattgefunden hat, vorsieht."

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Umweltausschuss ersucht.