1372/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 21.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Martina Schenk, Ursula Haubner

und Kollegen

betreffend Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt von Frauen 50plus

 

Im Regierungsprogramm ist zur Sicherung der Chancen von Frauen am Arbeitsplatz eine besondere Schwerpunktsetzung auf Unterstützung von Frauen 50plus angeführt. Auf Nachfrage (103/JBA) wie viele finanzielle Mittel für 2011 für dieses Vorhaben veranschlagt seien, wurde ersichtlich, dass keine explizite Schwerpunktsetzung vorhergesehen ist. Vielmehr können auch Frauen 50plus das Angebot der Frauenservicestellen nutzen. Es stellt sich die Frage, warum die Notwendigkeit einer Schwerpunktsetzung für diese Zielgruppe im Regierungsprogramm verankert wurde und weshalb das generell vorhandene Beratungsangebot von Frauenservicestellen anscheinend als Schwerpunktsetzung verkauft werden.

 

Die 40- bis 60-Jährigen stellen in einigen Jahren schon die größte Gruppe am heimischen Arbeitsmarkt - und sind jetzt schon die am stärksten wachsende. Auch die AK- Oberösterreich stellte bereits 2009 fest: „Eine der am stärksten von den Problemen auf dem Arbeitsmarkt betroffenen Gruppen sind Arbeitnehmer/-innen über 50. Viele Menschen über 50 befinden sich im Spannungsfeld zwischen Beschäftigung, Arbeitslosigkeit und Pension. Der demografische Alterungsprozess unserer Gesellschaft führt dazu, dass der Anteil der über 50-Jährigen an den Erwerbstätigen im letzten Jahrzehnt von 11,7 Prozent um mehr als die Hälfte auf 18,2 Prozent gestiegen ist. Seit dem Jahr 2002 erhöhte sich das Arbeitskräfteangebot von älteren Menschen um 36.422 auf 120.386 (September 2009).“

 

Der Blick auf die Situation der Frauen, geprägt durch die im tradierten weiblichen Rollenbild

verankerte Aufgabenstellung (Pflege von Angehörigen, Haushalt, Kinder bzw. Enkel) macht den Handlungsbedarf deutlich. Auch die hohe Scheidungsrate, von der man auch im fortgeschrittenen Alter nicht gefeit ist, verschärft die Situation. Gerade Frauen, die viel Zeit zu Hause verbracht haben (Hausfrau, Kindererziehung) können nach einer Scheidung nicht vom Unterhalt alleine leben, finden aber kurz vor dem Pensionsantrittsalter kaum einen Arbeitsplatz.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, die im Regierungsprogramm verankerte Schwerpunktsetzung auf Unterstützung von Frauen 50plus zur Sicherung der Chancen am Arbeitsmarkt durch Erstellung eines expliziten Maßnahmenkatalogs zu veranlassen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, 21. Dezember 2010