1381/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbot des Klonens von Tieren zur Lebensmittelerzeugung

 

 

Die Europäische Kommission hat am 19.10.2010 Vorschläge für eine Regulierung von Klonfleisch vorgelegt, die auch ein vorläufiges Verbot für Fleisch von geklonten Tieren für fünf Jahre beinhalten. Der Vorschlag der Kommission, für einen Zeitraum von fünf Jahren Lebensmittel aus geklonten Tieren vorläufig zu verbieten, ist richtig. Die Kommission hat es aber versäumt, Regelungen bezüglich der Nachkommen geklonter Tiere vorzunehmen. Gerade die Nachkommen sind es aber, die Milch und Fleisch für den Verzehr liefern, da die nach bestimmten Zuchtzielen hergestellten Klone dafür zu kostenaufwändig sind. 

 

Das heißt, dass auch nach Annahme des Vorschlags der Kommission das Klonen weiter stattfinden wird. Das bedeutet weiterhin Leid und Schäden für die betroffenen Tiere. Obwohl die langfristigen Gesundheitsrisiken für den Menschen noch nicht korrekt bewertet wurden, werden Lebensmittel aus den Nachkommen von Klonen ihren Weg auf unsere Teller finden. Wenn in den USA oder anderen Drittstaaten geklonte Zuchttiere an Landwirte verkauft werden, darf nach den Absichten der Kommission das Fleisch der Nachkommen dieser Tiere weiterhin in die EU importiert werden. Aus diesen Gründen besteht die dringende Notwendigkeit, den Import und Handel mit Lebensmitteln aus den Nachkommen von Klonen sowie mit Sperma und Embryonen von Klontieren zu verbieten.

 

Studien haben ergeben, dass bei geklonten Tieren und deren Leihmüttern etliche Gesundheitsbeeinträchtigungen zu beobachten sind. Hinzu kommt, dass Hochleistungen in der Tierproduktion mit abnehmender genetischer Vielfalt, kürzerer Lebensdauer sowie höherer Krankheitsanfälligkeit verbunden sind. Vieles spricht dafür, dass Klonen diese Entwicklung vorantreibt. Es ist davon auszugehen, dass bereits genetisches Material von Klontieren (wie Samen und Embryos) in die europäische Tierzüchtung und Tierhaltung gelangt ist. Ferner besteht ein hohes Risiko, dass dieses Material sich in den jeweiligen Tierbeständen weiter verbreitet – ohne dass Behörden oder Züchter wissen, wo und in welchem Umfang.

 

Patente auf Klontiere und ihre Nachkommen werden die Abhängigkeiten von Bauern und Züchtern verschärfen sowie den Konzentrationsprozess in der Tierzüchtungsindustrie beschleunigen. Dies kann einen weiteren Rückgang der Biologischen Vielfalt innerhalb der jeweiligen Tierbestände nach sich ziehen.


Angesichts der vielfältigen Faktoren, die die Ergebnisse des Klonens beeinflussen sowie der Bandbreite an beobachteten Veränderungen, können Gesundheitsrisiken zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden. Meinungsumfragen zeigen die eindeutige Ablehnung der KonsumentInnen gegenüber Lebensmitteln, die aus geklonten Tieren hergestellt werden.

Das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung muss auch als Türöffner für die Einführung weiterer biotechnologischer Methoden in der Tierzüchtung gesehen werden. In Zukunft werden die Methoden des Klonens, der Zellkulturen und der Gentechnik kombiniert werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die zuständigen Vertreter der Bundesregierung werden aufgefordert, auf EU-Ebene für ein sofortiges Verbot des Imports von geklonten Tieren und daraus hergestellte Produkten sowie gegen das Klonen von Nutztieren für die Lebensmittelerzeugung einzutreten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.