1390/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 22.12.2010
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Bucher, Mag. Stadler
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ausdrückliche Regelung im Aktiengesetz, die notwendige Qualifikationen für (künftige) Vorstandsmitglieder vorschreibt
Ziel ist die Schaffung einer Vorschrift im Aktiengesetz, die notwendige Qualifikationen für (künftige) Vorstandsmitglieder vorschreibt. Neben fachlichen Qualifikationen sind insbesondere Anforderungen an den bisherigen unternehmerischen Lebenslauf zu stellen. So sollen beispielsweise schwere unternehmerische Fehlleistungen von Gesetzes wegen als Ausschlussgrund für eine Tätigkeit gelten. Gleiches gilt für wirtschaftsstrafrechtliche Verurteilungen.
Die Notwendigkeit einer solchen, bisher nicht explizit vorhandenen Vorschrift im Aktiengesetz hat sich zu letzt beim „Skylink-Projekt“ gezeigt haben, da der Vorstand einen wesentlichen Beitrag zum Debakel geleistet zu haben scheint.
Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den eine ausdrückliche Regelung im Aktiengesetz geschaffen wird, die als notwendige Qualifikationen von (künftigen) Vorstandsmitgliedern bestimmte fachliche Qualifikationen, einen erfolgreichen unternehmerischen Lebenslauf sowie keine wirtschaftsstrafrechtliche Verurteilungen vorsieht.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.