1394/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.01.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde

 

betreffend gesetzlichen Schutz für die Begriffe "Vegetarisch" und "Vegan"

 

In Österreich ernähren sich etwa 3% der Bevölkerung vegetarisch bzw. vegan bei stark steigender Tendenz, wobei der Prozentsatz zwischen verschiedenen sozialen Schichten stark variiert (bei StudentInnen ernähren sich bis zu 7% vegetarisch oder vegan). Gründe hierfür sind der Wunsch, sich gesünder zu ernähren, das wachsende Bewusstsein für Tierrechte sowie das zunehmende Wissen über die Zusammenhänge zwischen Fleischproduktion, Klimawandel und Welternährungsproblematik.

Für vegetarisch bzw. vegan lebende KonsumentInnen ist es unzumutbar, bei jedem Einkauf auf das Kleingedruckte achten zu müssen, um in Erfahrung zu bringen, ob das Produkt für eine vegetarische oder vegane Ernährung geeignet ist oder nicht. Dass einige Lebensmittelhersteller den Trend erkannt haben und Produkte als „vegan“ oder „vegetarisch“ kennzeichnen, bringt nicht die erhoffte Sicherheit. Denn beide Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt. So finden sich immer wieder gekennzeichnete Produkte, die dann doch tierische Bestandteile enthalten.

Das Europäische Parlament hat in der Abstimmung zur europäischen Lebensmittelinformationsverordnung am 16.6.2010 beschlossen, die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gemäß der Definition der britischen Food Standards Agency zu schützen. Damit dieser Beschluss europäisches Recht wird, muss nun auch der EU-Agrarministerrat dem Vorschlag zustimmen.

Laut Ernährungsbericht 2008 wird in Österreich viel zu viel Fleisch und zu wenig Obst und Gemüse gegessen. Während durchschnittlich pro Kopf und Tag 85 Gramm Fleisch und Wurst verzehrt werden - und damit deutlich mehr als international empfohlen -, wird bei Gemüse nur die Hälfte der empfohlenen Menge verzehrt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

 

-      den Beschluss des Europäischen Parlaments, im Rahmen der EU-Lebensmittelinformationsverordnung die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ gesetzlich zu schützen, zu unterstützen und sich im EU-Agrarministerrat dafür einzusetzen, dass dieser Beschluss mitgetragen wird.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.