1396/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.01.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verhinderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln

 

 

 

Die EU plant derzeit die Nitrat-Höchstgehalte für Spinat und Salat anzuheben. Für Rucola soll ein Nitrat-Höchstgehalt erstmalig festgelegt werden. Eine Anhebung des Höchstgehaltes bei Spinat und Salat ist jedoch abzulehnen, da diese dem Bestreben entgegensteht, die Nitrat-Belastung von Lebensmitteln zu senken. Die Anstrengungen, die in den vergangenen Jahren von den Landwirten unternommen wurden, um die Nitrat-Belastung zu senken, würden durch die Anhebung der Höchstgehalte untergraben. 

 

Dass für Rucula ein Höchstgehalt eingeführt werden soll, ist begrüßenswert, allerdings sollte dieser niedriger sein als der derzeit von der EU diskutierte Wert (5000 bzw. 6000 mg/kg). Denn bereits bei einem Verzehr von mehr als 25 g Rucola pro Tag mit einem mittleren Nitrat-Gehalt von 4252 mg/kg zusätzlich zum Durchschnittsverzehr aller in Bezug auf Nitrat wichtigen Lebensmittelgruppen ergäbe sich eine Überschreitung der duldbaren täglichen Aufnahmemenge (ADI-Wert).

 

In Österreich gibt es derzeit Aktionswerte für die Nitrat-Belastung bei bestimmten Gemüsesorten, die per Erlass festgelegt wurden. Dieser Wert ist jedoch kein zulässiger Höchstwert, sondern dient den Behörden und Unternehmen dazu, eine Kontaminationsquelle zu ermitteln und Maßnahmen zur Mängelbehebung zu setzen. Die Arbeiterkammer Salzburg hat bereits in der 5. Vollversammlung beschlossen, den Bestrebungen auf europäischer Ebene, bestehende Höchstgehalte für Nitrat anzuheben, entschieden entgegenzutreten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, Bestrebungen auf europäischer Ebene, bestehende Höchstgehalte für Nitrat in Lebensmitteln anzuheben, entschieden entgegenzutreten und bei der Festlegung eines neuen Höchstwertes für Nitrat bei Rucula für den in Österreich geltenden Aktionswert einzutreten.


 

Sollten die Bemühungen zu keinem Erfolg führen, sollen die derzeitigen Aktionswerte für Nitrat und Gemüse (Erlass GZ: BMGFJ-75210/0022-IV/B/72008) in national zulässige Höchstwerte umgewandelt werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.