1401/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 20.01.2011
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Entschließungsantrag

 

 

des Abgeordneten Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Verbot von Plastiksackerl

 

 

Die Forderung nach einem Verbot von Plastiksackerl wurde in einigen Ländern bereits umgesetzt. Auch in Österreich wurde darüber diskutiert, vor zwei Jahren meinte der Umweltminister (16.02.2009, „Standard“) hierzu: „Ich will mir die Modelle in Großbritannien und Kalifornien anschauen, um dann zu schauen, ob es sinnvoll ist, in Österreich eine Initiative zu starten.“ Im Jänner 2011 ließ er mit einem 5-Punkte-Programm aufhorchen, das abermals eine Evaluierung bestehender Regelungen in anderen EU-Ländern bezüglich Kunststofftaschen beinhaltete.

 

Ein weiteres Argument, das Bundesminister Berlakovich anführte, bezieht sich auf die Verpackungsrichtlinie der Europäischen Union. Ein Verbot von Plastiktragetaschen würde demnach geltendem EU-Recht widersprechen, da in dieser Richtlinie verankert ist, dass stofflich oder thermisch verwertbare Verpackungen auf den Markt gebracht werden dürfen.

 

Da bis zu einer Billiarde Plastiksackerl jährlich weltweit hergestellt werden, durchschnittlich aber nur wenige Minuten verwendet werden, bevor es in der Umwelt oder auf der Mülldeponie landet, gilt es global die Sinnhaftigkeit der Verwendung derartiger Kunststofftragetaschen zu überdenken und sich den zahlreichen Ländern anzuschließen, die bereits Verbote eingeführt haben (Australien, China, Tansania, Spanien, einige US-Städte,…). In Israel, Kenia, Taiwan, Singapur und Süd-Afrika wurden bereits diesbezügliche Kampagnen gestartet.

 

Während man in Österreich das Problem einseitig sieht und argumentiert, dass die Österreicherinnen und Österreicher Müll-Trennweltmeister seien, scheinen die Verantwortliche zu vergessen, dass für die Herstellung von Plastiksackerln Energie, Erdöl und Wasser benötigt wird. Alles Ressourcen,  deren sparsame und bewusste Verwendung eine wichtige Forderung der heimischen Umweltpolitik ist. Auch die Tatsache, dass Kunststofftragetaschen großteils importiert werden und mitunter einen langen Weg zurücklegen, der sich in der Klimabilanz widerspiegelt, wird ignoriert.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten nachstehenden


 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sich ehestmöglich auf EU-Ebene für eine Änderung der Verpackungsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen, die ein Verbot von Kunststofftragetaschen einzelner Mitgliedsstaaten ermöglicht.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.

 

Wien, 20. Jänner 2010