1409/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

DRINGLICHER ANTRAG

 

der Abgeordneten Pilz, Glawischnig-Piesczek, Freundinnen und Freunde

betreffend Volksbefragung über die Wehrpflicht

Begründung

Die Zukunft des österreichischen Bundesheeres sowie die Frage der Abschaffung oder Beibehaltung der allgemeinen Wehrpflicht wird in Österreich seit dem Sommer 2010 diskutiert. Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport kündigte an, bis zum Jahresende mehrere Modelle durchrechnen zu lassen und in der Folge zu präsentieren, wie die Gestaltung des österreichischen Bundesheeres in Zukunft aussehen könnte.

Das letztlich vorgestellte Papier blieb jedoch sehr allgemein, die rechnerischen Grundlagen und Annahmen waren für Außenstehende nicht nachvollziehbar. Wie mittlerweile bekannt wurde, sind die vorgeschlagenen Modellberechnungen auch ministeriumsintern umstritten und es gibt wechselseitige Vorwürfe der Manipulation der Planungsergebnisse. Es hat sich daher gezeigt, dass die vom Bundesminister für Landesverteidigung gewählte Vorgehensweise nicht zielführend war.

Letztlich wird es bei der anstehenden Reform um eine Grundsatzentscheidung gehen: soll die allgemeine Wehrpflicht in Österreich beibehalten oder soll sie abgeschafft werden. Sobald diese Grundsatzfrage beantwortet ist, wird auch die Klärung weiterer organisatorischer Details leichter zu erzielen sein.

In den bisherigen politischen Äußerungen waren sich alle Parteien einig, dass diese grundlegende Entscheidung letztlich durch den Souverän, das Volk, in einer Volksabstimmung oder - befragung zu treffen sein wird. Eine solche Volksentscheidung erscheint nicht nur wegen der Verankerung der Wehrpflicht in der österreichischen Bundesverfassung sondern auch wegen der unmittelbaren Auswirkungen auf die BürgerInnen selbst erforderlich.

Nach dem bisherigen Verlauf der Debatte über die Abschaffung der Wehrpflicht scheint es daher nunmehr zweckmäßig, ehestmöglich diese Volksbefragung durchzuführen, um der Politik die weitere Richtung der notwendigen Planungen vorzugeben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, über die Frage der Beibehaltung oder Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht eine Volksbefragung gem. Art 49b B-VG in die Wege zu leiten.

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 74a iVm § 93 Abs. 2 GOG verlangt.