1410/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Einstellung der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung
Im Zuge der Budgetdebatte im Dezember 2010 hat Sozialminister Hundstorfer zugegegeben, dass die Vermögenswerte im Ausland bei der Auszahlung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in der Praxis kaum überprüfbar sind. Damit gibt es eine klare Benachteiligung von österreichischen Staatsbürgern, weil nur deren Vermögenswerte aufgrund der einzurichtenden Datenverbünde und Kontrollmöglichkeiten tatsächlich überprüft werden. Diese Ungleichbehandlung muss Rechtsgrundlage für ein Aussetzen der Mindestsicherungszahlungen an ausländische Staatsbürger in Österreich sein. Mindestsicherungszahlungen sollen an EU-Bürger nur dann geleistet werden, wenn die Behörden der Heimatländer zur Amtshilfe bereit sind, Zahlungen an Drittstaatsangehörige sind überhaupt einzustellen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich auf Länderebene dafür einzusetzen, dass Mindestsicherungszahlungen an EU-Bürger nur mehr dann geleistet werden, wenn die Behörden der Heimatländer zur Amtshilfe bereit sind, Zahlungen an Drittstaatsangehörige sind überhaupt einzustellen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.