1411/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Huber, Dr. Spadiut

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Erhalt der Saatgutsouveränität

 

Im Rahmen des internationalen Treffens der Saatgutinitiativen in Graz im März 2010 wurde die so genannte „Grazer Erklärung: Freiheit für Vielfalt“ verabschiedet.

Diese ist eine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen aller Länder, die im „internationalen Saatgutvertrag“ (UN-Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft ITPGR-FA) festgeschrieben bäuerlichen Rechte - Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und verkaufen zu können - aufrechtzuerhalten und Beschneidungen dieser Rechte zu verhindern. Insbesondere unter dem Aspekt, dass über Jahrtausende kultiviertes Saatgut, auf Grund seiner Variabilität, besser geeignet ist sich an den Klimawandel anzupassen als Hochleistungssorten - und nur diese in Krisenfällen in der Lage sind die Selbstversorgung der Menschen ganzer Regionen zu sichern.

 

„Jeder Mensch hat das Recht, frei von Hunger zu sein und sich angemessen zu ernähren“. Dieses Menschenrecht umfasst auch den Zugang zu produktiven Ressourcen, insbesondere Saatgut aus seinem Kulturkreis. Das erfordert einen kulturell reichen ökologischen Anbau von Nahrungsmitteln, basierend auf lokal angepassten Sorten und der gemeinschaftlichen Pflege und Entwicklung dieser Vielfalt.

 

Zehn Konzerne lukrieren bereits einen Marktanteil von über 67 Prozent der kommerziellen weltweiten Saatgutproduktion. Nachbaufähige Sorten wurden dadurch systematisch vom Markt verdrängt. Aus diesem Grund und insbesondere im Lichte der noch nicht abschätzbaren Folgen des weltweiten Klimawandels ist es erforderlich, die bäuerlichen Rechte, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu züchten und weiterzugeben nicht einzuschränken sondern zu fördern und aufrechtzuerhalten.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 „Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, sowohl auf nationaler Ebene durch die Vorlage entsprechender Gesetzesentwürfe oder andere Maßnahmen als auch auf Ebene der EU sicherzustellen dass,

Ø  das bäuerliche Recht Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und zu verkaufen, wie es im internationalen Saatgutvertrag festgehalten ist, festgeschrieben wird


Ø  Patente auf Pflanzen und Tiere, deren Eigenschaften und Gene sowie Patente auf Züchtungsmethoden ausnahmslos verboten werden

Ø  Biodiversität gewährleistet wird

Ø  die Sortenvielfalt in allen Regionen, durch eine Unterstützung der ErhalterInnen und ZüchterInnen biologischer und samenfester Sorten, gewährleistet wird

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.

 

 

 

Wien, am 4. Februar 2011