1414/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verbot der Anwendung von insektizid-gebeiztem Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide als Maßnahme gegen das Bienensterben

 

 

Schon seit Jahren beobachten ImkerInnen in Österreich in den agrarisch intensiv genutzten Gebieten zur Zeit der Maisaussaat massive Bienenverluste. Viele Flugbienen kehren nicht heim und vor den Bienenkästen werden flugunfähige, verendete Tiere gefunden. Zuletzt wurden im Juni 2010 dem Institut für Bienenkunde für den Zeitraum zwischen Auswinterung und Berichtsstichtag aus 64 Imkereien Vergiftungsverdachtsfälle gemeldet. Die betroffenen 80 Bienenstände verteilten sich auf 5 Bundesländer. Im Jahr 2009 kam es zur Zeit der Maisaussaat bei 618 Bienenvölkern zu Schäden (erhöhter Bienentotenfall, akute Vergiftungssymptome, Flugunfähigkeit, Krabbler, Bienengrüppchen im Gras vor den Fluglöchern, Zittern etc.).

 

Eine Studie der AGES mit der Bezeichnung „MELISSA“ hat das Auftreten von Bienenverlusten in Mais-, Kürbis- und Rapsanbaugebieten und möglicher Zusammenhänge mit Bienenkrankheiten und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Zwischenergebnisse zeigen, was Imker bereits seit langem beklagen: Bienen werden durch insektizide Beizmittel aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide geschädigt. Beizmittelabrieb aus Saatgut-Säcken und von Sämaschinen gelangt beim Sä-Vorgang auf benachbarte blühende Pflanzen und von dort wird der Wirkstoff von den Bienen aufgenommen. Maispflanzen, deren Samen mit diesen Insektiziden gebeizt worden waren, können auch hohe bienentoxische Konzentrationen dieser Beizmittelwirkstoffe über das Guttationswasser ausscheiden. Somit sind Bienen, die derartige Guttationstropfen als Wasserquelle nutzen, einem hohen Vergiftungsrisiko ausgesetzt.

Während Deutschland und Italien mit einem Verbot der bienengefährdenden Beizmittel reagierten, werden in Österreich die Imkereien mit Maßnahmen hingehalten, die keinen ausreichenden Schutz bieten. Auch eine verpflichtende Einhaltung der Fruchtfolge, die beim Maisanbau eine massive Reduktion des Schädlingsdrucks bewirken würde, ist nicht vorgeschrieben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, die Anwendung von bienenschädigenden Beizmitteln bei Saatgut aus der Wirkstoffgruppe der Neonicotinoide umgehend zu verbieten und alternativen Methoden zur Reduktion des Schädlingsdrucks, wie z.B. Einhaltung der Fruchtfolge beim Maisanbau, den Vorzug zu geben.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.