1415/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 04.02.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Nationaler Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (NAP)
Die neue EU-Pestizid-Gesetzgebung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten dazu, so genannte Nationale Aktionspläne zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden, kurz NAP, aufzustellen. Nach Art. 4 der Richtlinie 2009/128/EG sind nationale Aktionspläne zu erlassen, in denen quantitative Vorgaben, Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne zur Verringerung der Risiken und der Auswirkungen der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt festgelegt werden und mit denen die Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie alternativer Methoden oder Verfahren gefördert werden, um die Abhängigkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verringern.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Erstellung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden u.a. folgende Ziele festzusetzen:
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft vorgeschlagen.