1423/A XXIV. GP
Eingebracht am 04.02.2011
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ANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek
und weiterer Abgeordneter
betreffend das Bundesstraßengesetz 1971 – S 31
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 - BStG 1971)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 - BStG 1971) zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2010, wird wie folgt geändert:
1. Im Verzeichnis 2, Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen), lautet die Beschreibung der Strecke der S 31 wie folgt:
Nr. |
Bezeichnung |
Beschreibung der Strecke |
S 31 |
Burgenland Schnellstraße |
Eisenstadt/Ost (B 50) – Knoten Eisenstadt (A 3) – Knoten Mattersburg (S 4) – Oberpullendorf |
Begründung
Des weiteren haben Bundesministerin Bures, Landeshauptmann Niessl und Landesrat Bieler eine Einigung bekannt gegeben, wonach anstelle des Weiterbaus der S 31 Süd eine Landesstraße zur Entlastung der Ortschaften vom derzeitigen Ende der S 31 bis zum Grenzübergang Rattersdorf gebaut werden soll, deren Finanzierung der Bund mit 37 Mio. Euro übernimmt.
Auch die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden wurde bereits im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert und ist mit dem neuen Lösungsvorschlag einer Landesstraße B 61a größtenteils einverstanden.
Neueste Verkehrsprognosen gehen auf der Südverlängerung der S 31 von 5.000 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2025 aus.
Im Sinne eines klaren Zeichens für den eingeschlagenen Weg und des Festhaltens der getroffenen Vereinbarung zwischen Land Burgenland und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie soll diese Vereinbarung nunmehr auch im Bundesstraßengesetz verankert werden.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.