1423/A XXIV. GP

Eingebracht am 04.02.2011
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ANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend das Bundesstraßengesetz 1971 – S 31

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 - BStG 1971)

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz 1971 - BStG 1971) zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2010, wird wie folgt geändert:

 

 

1.    Im Verzeichnis 2, Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen), lautet die Beschreibung der Strecke der S 31 wie folgt:

 

 

Nr.

Bezeichnung

Beschreibung der Strecke

S 31

Burgenland Schnellstraße

Eisenstadt/Ost (B 50) – Knoten Eisenstadt (A 3) – Knoten Mattersburg (S 4) – Oberpullendorf

 

 

Begründung

 

Die S 31 Süd ist in dem von Bundesministerin Bures im November 2010 veröffentlichten Ausbauprogramm 2011-2016 für hochrangige Straßen nicht mehr enthalten und wird dort explizit als Sparmaßnahme hervorgehoben. (Die S 31 im Burgenland wird als Landesstraße verwirklicht mit finanzieller Beteiligung des Bundes, Ortsumfahrungen werden damit rasch verwirklicht, das bringt Einsparungen von 80 Millionen Euro.)


Des weiteren haben Bundesministerin Bures, Landeshauptmann Niessl und Landesrat Bieler eine Einigung bekannt gegeben, wonach anstelle des Weiterbaus der S 31 Süd eine Landesstraße zur Entlastung der Ortschaften vom derzeitigen Ende der S 31 bis zum Grenzübergang Rattersdorf gebaut werden soll, deren Finanzierung der Bund mit 37 Mio. Euro übernimmt.

 

Auch die Bevölkerung der betroffenen Gemeinden wurde bereits im Rahmen einer Bürgerversammlung informiert und ist mit dem neuen Lösungsvorschlag einer Landesstraße B 61a größtenteils einverstanden.

 

Neueste Verkehrsprognosen gehen auf der Südverlängerung der S 31 von 5.000 Fahrzeugen pro Tag im Jahr 2025 aus.

 

Im Sinne eines klaren Zeichens für den eingeschlagenen Weg und des Festhaltens der getroffenen Vereinbarung zwischen Land Burgenland und Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie soll diese Vereinbarung nunmehr auch im Bundesstraßengesetz verankert werden.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Verkehrsausschuss zuzuweisen.