1434/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Detailauswertung und Nachuntersuchung der PISA-Ergebnisse

 

 

Die OECD-Untersuchung „Programme for International Student Assessment“, kurz PISA-Studie ist ein wichtiges Instrument in der österreichischen wie internationalen Bildungsdiskussion geworden. Daher wird sie auch oft zitiert und sowohl in wissenschaftlichen als auch in (bildungs-)politischen Argumentationen verwendet. In diesem Sinn hat PISA in Österreich und International zumindest schon die eine oder andere Diskussion angeregt.

 

Der Einfluss internationaler Vergleichsstudien als Ideen- und Anstoßgeber ist von großer Bedeutung und sehr wertvoll. Umso wichtiger ist es, dass die Daten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind und die wissenschaftliche Community den normalen Prozess der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen führen kann.

 

So konnten durch die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Methode, der Durchführung und den Ergebnissen von internationalen Schulvergleichsstudien schon in der Vergangenheit zusätzliche Erkenntnisse gewonnen und/oder Schlussfolgerungen angepasst werden. Die OECD hat etwa die von einer Gruppe von Statistikern durchgeführten Korrekturen für die PISA-Studie 2000 anerkannt und weist seither in allen internationalen Berichten diese korrigierten Ergebnisse als die offiziellen aus.

 

Prof. Erich Neuwirth schreibt über verwendete statistische Verfahren bei der PISA-Studie 2009 in einem Kommentar in „Der Presse“ vom 11.02.2011:

 

„Eine Beurteilung des Erfolgs des tatsächlich verwendeten Vorgehens ist wohl erst durch eine Nachanalyse einigermaßen möglich.“

 

Die Tatsache, dass nicht alle Informationen und Daten für eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen der PISA-Studie frei zugänglich sind, öffnet Spekulationen über die Qualität der Studie und ihrer Auswertung Tür und Tor.


Insofern ist es von hohem Interesse, eine wissenschaftliche Detailauswertung und Nachuntersuchung der Ergebnisse nicht nur durch die Bereitstellung der geeigneten Daten zu ermöglichen, sondern von Seiten des BMUKK auch in Auftrag zu geben.

 

Nur so kann verhindert werden, dass der Wert der Studien durch Spekulationen gemindert wird.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird aufgefordert, eine Detailauswertung und Nachuntersuchung der PISA-Studie 2009 in Auftrag zu geben, um keine Spekulationen über die Qualität der Daten aufkommen zu lassen.

Gleichzeitig sollen alle Daten - auch jene, die über den bereits veröffentlichten Datensatz der OECD hinausgehen - der wissenschaftlichen Community zugänglich gemacht werden.

Die Datenweitergabe zu diesem Zweck ist durch §46(1) des Datenschutzgesetzes 2000 gedeckt. Sollten datenschutzrechtliche Fragen einer weiteren Klärung bedürfen, ist der Datenschutzrat damit zu befassen.

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.