1436/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am
01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
betreffend Nulltoleranz für nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Futtermitteln
Im Oktober 2010 hat EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der EU-weit einheitliche Standards für Nachweisverfahren und Probenahme bei GVO-Kontrollen von Futtermittelimporten vorsieht. Danach will die EU-Kommission bei Futtermitteln 0,1 Prozent Verunreinigung mit in der EU nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) tolerieren und so die bisher gültige Nulltoleranz kippen. Und das, obwohl sogar die USA, die am stärksten auf die Aufhebung der Nulltoleranz drängen, selbst keine GVO importieren, die in den USA nicht zugelassen sind.
Derzeit müssen nicht zugelassene GVO EU-weit rückgerufen werden. Mit ihrem Vorschlag geht die Kommission vor den jahrelangen, massiven Lobbykampagnen der Futtermittel- und Agrarindustrie in die Knie. Durch das Abgehen von der Null-Toleranz würde das Vorsorgeprinzip als eines der Grundprinzipien der EU-Lebensmittelpolitik ausgehebelt und der schleichenden Kontamination der gesamten Lebensmittelkette Vorschub geleistet. Inzwischen drängen einige Mitgliedsländer auch auf die Einführung einer 0,1-Toleranz für nicht zugelassene GVO bei Lebensmitteln, da eine Trennung der Agrarrohstoffe für verschieden Verwendungszwecke als nicht praktikabel erachtet wird.
In einer Abstimmung im "Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit" am 22. Februar fand der Vorschlag der Kommission auch mit österreichischer Zustimmung die erforderliche Mehrheit. Der Ministerrat wird innerhalb der nächsten drei Monate über den Kommissionsvorschlag beraten. Eine Ablehnung ist nur noch mit einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedsstaaten möglich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf EU-Ebene für die Aufrechterhaltung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen bei Futter- und Lebensmitteln einzusetzen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.