1437/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Korun, Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Verfolgung von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten und den notwendigen Einsatz der EU für Menschenrechts- und Minderheitenschutz

 

 

 

Minderheiten weltweit sind von der Gefahr der Diskriminierung und struktureller Ausgrenzung betroffen und oft auch gewalttätigen Angriffen/Übergriffen ausgesetzt. Das weltweit steigende Ausmaß an Repression und Gewalt gegenüber Minderheiten zeigte unter anderem der Anschlag auf die koptische Gemeinde in Alexandria/Ägypten in der Silvesternacht 2010. Ein Selbstmordattentäter zündete vor einer koptischen Kirche eine Bombe und tötete mindestens 21 Kirchgänger, viele weitere wurden verletzt. Im Herbst 2010 drohte eine Al-Kaida-nahe Gruppe im Irak den irakischen ChristInnen mit Anschlägen im ganzen nahen Osten, woraufhin sich ca. die Hälfte der einstmals schätzungsweise 1,2 Millionen Christen aus dem Irak zur Flucht gezwungen sah. Tausende leben nun als Binnenflüchtlinge im Norden des Landes. In Afghanistan sehen sich religiöse und ethnische Minderheiten öffentlichen Anfeindungen und struktureller Diskriminierung ausgesetzt, so wurde 2009 in Kabul ein Wohnviertel der Sikh mit Bulldozern gewaltsam niedergerissen, im Herbst 2010 kam es in Afghanistan zu einer regelrechten Hinrichtung von zehn christlichen MitarbeiterInnen eines Ärzteteams durch die Taliban mit der Begründung ihres Sprechers „They were Christian missionaries and we killed them all“.

 

 

Aber auch in der EU kommt es mitunter zu Diskriminierung und Gewalt gegen Minderheiten: Dies zeigte die Massenausweisung von Roma aus Frankreich 2010, aber auch die Mordanschläge und Gewaltakte, die zB in Ungarn, Italien und Tschechien auf Roma und deren Familien verübt wurden – dies teilweise mit Billigung durch rechtsextreme, nationale Parteien. Die Diskriminierung, Ausgrenzung und Gewalt gegenüber ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten ist ein manifestes Menschenrechtsproblem, da diesen Menschen aufgrund ihrer Gruppenzugehörigkeit oft ihre fundamentalen Menschenrechte, wie das Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Recht auf freie Religionsausübung uvm., beraubt werden.

 


Die UN-Deklaration über die Minderheitenrechte (Declaration on the Rights of Persons Belonging to National or Ethnic, Religious and Linguistic Minorities 1992) formuliert die dringende Notwendigkeit, die effektive Gewährleistung der Menschenrechte für nationale, ethnische, religiöse oder sprachliche Minderheiten sicherzustellen. Ebenso besagt Art. 27 des internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte: „In Staaten mit ethnischen, religiösen oder sprachlichen Minderheiten darf Angehörigen solcher Minderheiten nicht das Recht vorenthalten werden, gemeinsam mit anderen Angehörigen ihrer Gruppe ihr eigenes kulturelles Leben zu pflegen, ihre eigene Religion zu bekennen und auszuüben oder sich ihrer eigenen Sprache zu bedienen“.

 

 

 

Österreich, als Mitglied beider Übereinkommen, ist ebenfalls diesem Minderheitenschutz verpflichtet und sollte sich daher in seinen bilateralen Beziehungen und auf EU-Ebene für die Gewährleistung der Menschenrechte der Minderheiten und die Ratifizierung der UN-Deklaration über die Minderheitenrechte einsetzen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in ihren bilateralen Beziehungen sowie auch auf EU-Ebene für den verstärkten Schutz und die Wahrung der Rechte von religiösen, ethnischen und sprachlichen Minderheiten einzusetzen und die EU dazu anzuhalten, von den Regierungen verstärkte Schutzmaßnahmen vor Diskriminierung und Gewalt sowie die Annahme bzw. Einhaltung der internationalen Standards betreffend Menschenrechte und Minderheitenschutz einzufordern.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Menschenrechte vorgeschlagen.