1447/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten DI Deimek, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend den Transfer sämtlicher Goldbestände der OeNB auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich

 

Gold zählt zur Kategorie der strategischen Rohstoffe. Besonders in Krisenzeiten ist das Metall sehr begehrt, im Gegensatz zu Papierwährungen lässt es sich nicht beliebig vermehren. Es bietet die Gelegenheit, Vermögen vor voranschreitender Geldentwertung oder gar einer Währungsreform zu schützen. Staatlichen Notenbanken und Regierungen eröffnet es die Möglichkeit, im Bedarfsfall eine goldgedeckte oder zumindest partiell goldgedeckte Währung einzuführen. Zudem ist es die Beständigste aller Devisenformen.

Mit Ende 2008 betrugen die Geldbestände der Republik Österreich 280 Tonnen. Trotz mehrerer parlamentarischer Anfragen wurde unter Verweis auf die übliche Praxis keine Auskunft gegeben, in welchen Staaten sich das Gold der Republik befindet. Die Frage, wie denn tatsächlich gewährleistet werden könne, dass die Republik im Notfall darüber verfügen kann, konnte nicht schlüssig und folglich nur in unbefriedigender Weise beantwortet werden.

Experten sehen mittelfristig erhebliche Verwerfungen ökonomischer Natur voraus, möglicherweise bis zum - zumindest teilweisen - Zerfall der europäischen Gemeinschaftswährung. Ausreichende Goldbestände auf staatlichem Hoheitsgebiet würden in diesem Fall den Handlungsspielraum der jeweiligen Bundesregierung erheblich erweitern und könnten zur Überbrückung dienen, bis sich die wirtschaftliche Situation nach einer möglichen Krise weitgehend stabilisiert hat. Natürlich muss gleichzeitig dafür gesorgt sein, dass der bestehende Goldschatz nicht mehr weiter verringert und mengenmäßig zumindest auf derzeitigem Niveau gehalten wird. Selbstverständlich entstehen durch den Transfer der im Eigentum der OeNB befindlichen Goldbestände und der anschließenden adäquaten Lagerung Kosten. Diese werden durch den hinzukommenden strategischen Sicherheitsgewinn allerdings mehr als ausgeglichen. Im Sinne eigenstaatlicher Souveränität und Sicherheitspolitik führt kein Weg an einer dauerhaften Rückführung – bei gleichzeitig entsprechender Lagerung - des staatlichen Goldes auf Hoheitsgebiet der Republik Österreich vorbei.


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der zuständige Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, alle nötigen Schritte in die Wege zu leiten, sämtliche im Eigentum der Österreichischen Nationalbank befindliche Goldbestände auf das Hoheitsgebiet der Republik Österreich zu transferieren, den staatlichen Goldschatz nicht weiter zu verringern sowie entsprechend international üblicher Sicherheitsnormen dauerhaft auf österreichischem Hoheitsgebiert zu verwahren.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.