1449/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 01.03.2011
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kitzmüller, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
betreffend Familienbeihilfe auch für Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform
Derzeit wird keine Familienbeihilfe ausbezahlt, wenn eine Ausbildung zum Sozialfachbetreuer in der Berufstätigenform absolviert wird.
Das Finanzamt lehnt die Familienbeihilfe ab, weil die Auszubildenden ein Pflichtpraktikum absolvieren. Das vorgeschriebene Praktikum wird in diesen Fällen als Arbeitstätigkeit betrachtet und nicht, wie es richtig wäre, als Teil der Ausbildung.
Um Familienbeihilfe zu erhalten, muss man darlegen wie hoch die wöchentliche Belastung durch die theoretische und praktische Ausbildung ist und dass damit die Forderung des Familienlastenausgleichsgesetzes erfüllt ist.
Die Ausbildung zum Sozialbetreuer umfasst
eine 4-semestrige Fachausbildung mit etwa 1300 Theoriestunden sowie etwa 1200
Praktikumsstunden und für die Diplomausbildung noch zusätzlich etwa
600 Theorie- und etwa 600 Praktikumsstunden.
Das Praktikum ist nicht als Berufstätigkeit sondern als Teil der
Ausbildung zu verstehen. Während dieses Praktikums ist man
sozialversichert und erhält pro Monat ein „Taschengeld“ in der
Höhe von etwa 150 - 200 Euro. Die Auszubildenden müssen auch ein
Schulgeld in der Höhe von einigen Hundert Euros davon bezahlen. Die Zuverdienstgrenze
von 10.000 Euro für den Bezug der Familienbeihilfe wurde bei den
Betroffenen auch nicht überschritten.
Für die gleiche Ausbildung jedoch in der Tagesform wird Unterstützung durch die Familienbeihilfe gewährt. Diese Form der Ausbildung weicht in puncto Stundenzahl nicht wesentlich von der Berufstätigenform ab.
Das Wort „Berufstätigenform“ hat zu einer Falschinterpretation geführt, da dies keine Schule für Berufstätige, sondern eine duale Ausbildung, sowohl in Theorie und Praxis ist.
Es ist nicht klar, warum diese jungen Auszubildenden in der Berufstätigenform nicht mit Studenten oder Lehrlingen gleich gestellt werden, die Familienbeihilfe während der Ausbildung erhalten.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, welche vorsieht, dass die Familienbeihilfe an alle Jugendlichen, welche die Ausbildung zum Sozialfachbetreuer machen, zuerkannt wird, egal ob diese Ausbildung in einer regulären Vollausbildung oder in einer Berufstätigenausbildung absolviert wird."
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Familienausschuss beantragt.