1451/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Kickl, Ing. Hofer, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Reform der Invaliditätspension

 

 

Laut den jüngsten Zahlen des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger war die Invaliditätspension auch 2010 der am häufigsten zuerkannte Pensionstyp. Mehr als 91.500 Pensionen wurden im vergangenen Jahr gewährt, mehr als zwei Drittel davon vorzeitig. Davon waren 28.650 oder 31,3% Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen. Frauen bekamen sie im Schnitt mit 50,1 Jahren, Männer mit 53,5 Jahren.

 

Der jüngst in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Fall eines 26jährigen Tatverdächtigen, dem eine Invaliditätspension zuerkannt wurde, hat innerhalb der Bevölkerung eine heftige pensionsrechtliche Diskussion entfacht und den Ruf nach einer Systemkorrektur in diesem Bereich laut werden lassen.

 

Ziel darf nicht der Gang in die Pension sein, sondern der Verbleib im Erwerbsleben. Die von der Regierung gesetzten Maßnahmen zu einer Trendwende, wie das Programm Fit2Work, werden dafür nicht ausreichen.

 

Eine nicht unerhebliche Hemmschwelle für eine erfolgreiche Wiedereingliederung von Invaliden-Rentnern in die Arbeitswelt ist zudem der geltende Berufsschutz. Wenn ein Versicherter, den bisher ausgeübten, erlernten bzw. angelernten Beruf durch Minderung der Arbeitsfähigkeit nicht mehr ausüben kann, darf er nur auf andere Berufe innerhalb seiner Berufsgruppe verwiesen werden. Eine Lockerung dieser Bestimmungen ist notwendig, um die Beschäftigungspotentiale auch im Interesse der Betroffenen stärker zu nutzen und ihnen wieder die Möglichkeit einer geordneten Tagesstruktur in einem Arbeitsumfeld zu bieten.

 


Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Reform der Invaliditätspension mit dem Ziel des Verbleibes im Erwerbsleben beinhaltet und den Berufsschutz bei der Ausübung erlernter bzw. angelernter Berufe lockert.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um eine Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales ersucht.