1458/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 01.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Dr. Spadiut

Kollegin und Kollegen

 

betreffend Förderung der Freiwilligkeit

 

Tagtäglich leisten freiwillige Helferinnen und Helfer eine unschätzbar wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft. Vor allem in Katastrophenfällen wird eindrucksvoll vor Augen geführt, wie wichtig die Arbeit von freiwilligen Helferinnen und Helfern ist. Zudem nehmen sie ihre Aufgaben oft bis zur totalen Erschöpfung wahr. Auch setzen Freiwillige beim Einsatz ihre Gesundheit, manchmal sogar ihr Leben aufs Spiel.

 

Was freiwillige Helferinnen und Helfer beispielsweise bei der Feuerwehr, Rotes Kreuz oder Bergrettung im Interesse der Bevölkerung leisten, ist beeindruckend. Für sie ist Solidarität kein leeres Wort, sondern wird ständig von ihnen gelebt. In Zeiten, in denen oftmals Eigennutz und Egoismus dominiert stellen sie ihre Freizeit und ihre Energie der Allgemeinheit zur Verfügung.

 

In den letzten Jahren ist aber beim freiwilligen Engagement tendenziell ein leichter Rückgang festzustellen, der durch eine Vielzahl von gesellschaftlichen Trends zurückzuführen ist. Es ist daher höchste Zeit, dass die unermüdliche und unentgeltliche Arbeit dieser Menschen endlich entsprechend honoriert wird. Dies soll aber nicht durch Gesten und Lippenbekenntnisse, sondern durch konkrete Aktionen erfolgen.

 

Ein Freiwilligengesetz als Maßnahmenpaket für freiwillige Helferinnen und Helfer muss geschnürt werden, um Schutz und Sicherheit auch für die Freiwilligen zu gewährleisten. Denn die Freiwilligenarbeit muss jene Wertschätzung bekommen, die sie verdient. Zudem sind Anreize zu schaffen, um mehr Menschen zu einer Mitarbeit bei einer Hilfsorganisation zu animieren.

 

Daher sollen Personen, die in Hilfsorganisationen tätig sind, bei einer Anstellung im öffentlichen Dienst bevorzugt behandelt werden. Auch Betriebe, die freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen einstellen sollen einen Bonus erhalten. Weiters muss gewährleistet werden, dass es für Freiwillige in Hilfsorganisationen einen weitergehenden Versicherungsschutz gibt.

 

Da Feuerwehrleute und Helfer von freiwilligen Hilfsorganisationen bei Einsätzen durch ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz zu einem Kostenfaktor für die Unternehmer werden können sollen Betriebe, die ihren Mitarbeitern den Einsatz in Hilfsorganisationen ermöglichen, steuerliche Anreize wie die Abgeltung der Lohnkosten bei längeren Einsätzen bekommen.


Weiters muss eine sozial- und arbeitsrechtliche Absicherung für Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen umgesetzt werden.

Da freiwillige Mitglieder von Blaulichtorganisationen bei Einsätzen regelmäßig schwersten psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sind sollen auch diese bei den Pensionszeiten berücksichtigt werden.

 

Zudem muss die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden an freiwilligen Hilfsorganisationen insbesondere bei freiwilligen Feuerwehren umgesetzt werden. Weiters soll eine bessere Unterstützung bei der Ausstattung an Geräten bei freiwilligen Hilfsorganisationen wie Feuerwehren etc. sichergestellt werden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Rahmenbedingungen für die Freiwilligenarbeit zu verbessern und dem Nationalrat die entsprechenden Gesetzesvorschläge zu übermitteln, mit denen folgende Punkte umgesetzt werden:

 

 

Wien, am 01. März 2011

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.