1467/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 22.03.2011
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Bucher

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteinfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates

 

Betrachtet man das österreichische Strafgesetzbuch unter dem Eindruck der „ÖVP-Causa-Strasser“ und konstruiert hypothetisch, dass einem heimischen Abgeordneten ein vergleichbarer Vorwurf gemacht wird, so offenbaren sich dringend zu schließende Rechtsschutzlücken im österreichischen Strafgesetzbuch. So privilegiert das österreichische Strafrecht derzeit (inner-) österreichische Abgeordnete des Nationalrates, des Bundesrates sowie der Landtage gegenüber österreichischen EU-Mandataren und ausländischen Parlamentariern, indem sich Abgeordnete in Österreich einer Bestechung nur dann strafbar machen, wenn es um eine Wahl oder Abstimmung geht.

In bedenklicher Weise nicht erfasst wird zudem, wenn Abgeordnete in Österreich gegen finanzielle Zuwendungen einen Gesetzesantrag forcieren oder einbringen.
Lediglich wenn österreichische EU-Abgeordnete eine derartige Handlung vollziehen, machen sie sich nach österreichischem Recht strafbar. 

Insgesamt ist daher schnellstmöglich ein Anti-Korruptionsparagraph für Politiker zu schaffen, um die bestehende Schutzlücke zu schließen bzw. die Grenzen zwischen Lobbyismus und „strafbarer Käuflichkeit“ gesetzlich zu normieren.     

Damit eng zusammenhängend ist das österreichische Parteienfinanzierungssystem, welches  der Europarat seit langem kritisiert, zu reformieren. So ist völlige Transparenz bei Parteispenden und Parteienfinanzierung analog zu den Forderungen des Europarates, d.h. auch für sämtliche Vorfeldorganisationen, Bünde von Parteien wie auch für Kammern, zu fordern. Ebenfalls müssen Wahlkampfkosten und Finanzierungen offen gelegt werden.

 

Im Hinblick auf den drohenden Verfall der politischen Kultur in Österreich stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 


Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den ein Anti-Korruptionsparagraph für Politiker eingeführt und eine Reform des Parteinfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates, wonach auch sämtliche Vorfeldorganisationen, Bünde von Parteien und Kammern erfasst sein sollen, durchgeführt wird.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.