1474/A XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
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ANTRAG

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Dr. Rasinger

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001), BGBl.  I Nr. 111/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2010, wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 2a Abs. 1 Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:

„6a. Durchführung von Meldeverfahren zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung in Österreich nach Artikel 7 der Richtlinie 2005/36/EG,“

 

 

Begründung

Die Europäische Kommission sieht einen Umsetzungsbedarf hinsichtlich der Bestimmungen zu den „vorübergehenden Dienstleistungen“ im Sinne der Diplomanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG.

Entsprechend dem Umstand, dass auch alle sonstigen Verfahren im Zusammenhang mit der Berufsausübung als Apotheker durch die Österreichische Apothekerkammer vollzogen werden, soll  auch das in Artikel 7 der Richtlinie 2005/36/EG vorgesehene Meldeverfahren für Apotheker, die vorübergehend und gelegentlich als Erbringer von Dienstleistungen in Österreich tätig werden wollen, der Österreichischen Apothekerkammer als Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich zugewiesen werden. Die näheren Modalitäten des Verfahrens werden in der Pharmazeutischen Fachkräfteverordnung zu regeln sein.

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gesundheitsausschuss