1484/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

betreffend gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität

 

Die Übermittlung von Internetdienstleistungen wird in der Regel von privatwirtschaftlichen TelekommunikationsdienstanbieterInnen organisiert. Da dabei wirtschaftliche Interessen eine zentrale Rolle spielen, ist eine heftige Debatte um die Gleichbehandlung von Netzdaten ausgebrochen.

Unter dem Stichwort „Netzneutralität“ wird debattiert, ob alle Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt übertragen werden sollen, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.

Netzneutralität garantiert die Gleichbehandlung aller Datenpakete. Die ökonomisch motivierte Privilegierung bestimmter Internetinhalte würde die Idee des Internets aushöhlen und den Telekommunikationsunternehmen zumindest mittelbar Einfluss auf Inhalte des Internets ermöglichen. Die neutrale Datenübermittlung ist eine Bedingung für den freien Transport von Daten und Informationen.

Ziel muss es daher sein, dass Datenpakete auch künftig „neutral“ übermittelt werden. Die InternetnutzerInnen müssen selbst frei entscheiden können, welche Inhalte sie senden und empfangen bzw. welche Dienste und Anwendungen sie nutzen. TelekommunikationsdienstanbieterInnen sollen nicht in die Kommunikationen ihrer NutzerInnen eingreifen dürfen. Die Beeinflussung von Verfügbarkeit, Priorisierung oder Bandbreite weitergeleiteter Daten darf sich nicht nach Inhalten der Datenpakete oder der Art der Anwendungen richten. Ohne garantierte Netzneutralität würde möglicherweise der Inhalt oder der Absender den Weg eines Datenpakets beeinflussen.

Zuletzt wurde das Prinzip der Netzneutralität in den USA und in Europa heftig diskutiert. Bei einem Gespräch mit dem "Wall Street Journal" meinte Telekom-Austria-Chef Hannes Ametsreiter sinngemäß etwa: Die Diskussion über die Netzneutralität sei aus seiner Sicht "nicht notwendig". Die TelekombetreiberInnen, die im Besitz der Infrastruktur seien, sollten auch darüber entscheiden, wer sie benutzten könne. Er sprach sich auch gegen regulatorische Eingriffe in der EU aus. Es gebe ein Markt, der solche Fragen regle.

Der freie Markt regelt aber allenfalls die ökonomischen Interessenkonflikte zwischen NetzzugangsanbieterInnen und BetreiberInnen zentraler Service- und Inhaltsangebote. Ob er aber in der Lage ist, die zivilgesellschaftlichen Interessen und Rechten der einzelnen NutzerInnen sicherzustellen, darf bezweifelt werden. Auch spielt die Offenheit des Internets als essentielle Grundlage demokratischer Prozesse und wirtschaftlicher Innovationsfähigkeit in einer bloß marktorientierten Betrachtungsweise eine untergeordnete Rolle. Das Prinzip der Netzneutralität darf nicht zur Disposition stehen. Es ist Aufgabe der Politik die Netzneutralität zukünftig sicherzustellen.

In einem Auszug aus der Erklärung der Europäischen Kommission zur Netzneutralität (2009/C 308/02) heißt es:

"Die Kommission misst der Erhaltung des offenen und neutralen Charakters des Internet hohe Bedeutung bei und trägt dem Willen der Mitgesetzgeber umfassend Rechnung, jetzt die Netzneutralität als politisches Ziel und als von den nationalen Regulierungsbehörden zu fördernden Regulierungsgrundsatz festzuschreiben, parallel zu der Stärkung der damit zusammenhängenden Transparenzanforderungen und der Schaffung von Sicherungsbefugnissen der nationalen Regulierungsbehörden, um eine Beeinträchtigung der Dienstleistungen und die Behinderung oder Verlangsamung des Verkehrs über öffentliche Netze zu verhindern“

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert,

·        sich auf europäischer Ebene für die dauerhafte Gewährleistung der Netzneutralität durch eine verbindliche Festschreibung auf europäischer Ebene einzusetzen,

·        dem Nationalrat eine Novelle des Telekommunikationsgesetz 2003 vorzulegen, welche das Prinzip der Netzneutralität festlegt,

·        die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) mit der Durchsetzung der Netzneutralität in Österreich zu betrauen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.