1487/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Strafbarkeit des Anfütterns

 

„Anfüttern“ bezeichnet die Schaffung von Abhängigkeiten durch wiederholte Geschenke an Amtsträger.

 

Bis zum Sommer 2009 war jede Geschenkannahme durch einen Amtsträger im Hinblick auf die jeweilige Amtsführung strafbar. Ein konkreter Zusammenhang zwischen Geschenkannahme und konkretem Amtsgeschäft war hierbei nicht Teil der Strafbarkeitsvoraussetzung. Diese scharfe und wirksame strafrechtliche Bestimmungen wurde allerdings bis zur Unkenntlichkeit entschärft (BGBl. I Nr. 98/2009 in Kraft seit 1.9.2009):

 

·        "Anfüttern" ist nunmehr erlaubt. Voraussetzung: Es wird kein konkretes Amtsgeschäft in Aussicht gestellt.
So kann etwa ein Bauunternehmer Zuwendungen an die Gemeinde oder an bestimmte Politiker leisten, solange ihm dafür nicht ein konkreter Vorteil versprochen wird oder zumindest, solange man das nicht nachweisen kann. Der Nachweis, dass ein Amtsträger einen Vorteil mit dem Vorsatz angenommen hat, zukünftig pflichtwidrige Handlungen zu begehen, wird hier nur in den seltensten Fällen gelingen.

·        Die reine Klimapflege ist - unabhängig von der Höhe – nicht strafbar. Nicht nur die Einladung von Amtsträgern zu den Salzburger Festspielen, sondern auch die Einladung zur Bärenjagd nach Alaska ist straflos.

 

Mit diesem "Korruptionsstrafrechtsaufweichungsgesetz" (ehem. BMJ-Sektionschef Wolgang Bogensberger) wurde der Korruption in Österreich wieder Tür und Tor geöffnet.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedoch längstens bis 31.5.2011 eine Novelle des Korruptionsstrafrechts vorzulegen, die das Anfüttern und Anfüttern lassen unabhängig vom Zusammenhang mit einem konkreten Amtsgeschäft sanktioniert.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Justizausschuss vorgeschlagen.