1489/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Dr. Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einarbeitung der Erkenntnisse der ExpertInnenkommission zum "Fall Cain" in das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Begründung

 

Im Zusammenhang mit dem tragischen und gewaltsamen Tod des kleinen Cain am 8.01.2011 in Bregenz wurde eine ExpertInnenkommission eingesetzt. Die Intention zur Einsetzung der ExpertInnenkommission war die lückenlose Aufklärung, damit das System „Jugendwohlfahrt“, aber auch die Zusammenarbeit aller Ämter und Behörden, auf Landes- aber auch auf Bundesebene verbessert werden kann zum Wohle aller Kinder!

Es liegt nun der aktuelle zweite Zwischenbericht der ExpertInnenkommission vor. Dieser enthält 14 Empfehlungen bezüglich Verbesserung der Informationsflüsse und Gefährdungsbeurteilung in der Jugendwohlfahrt. Unter anderem betrifft es die Einsichtnahme der Jugendwohlfahrt im Verdachtsfall in das Strafregister, in den kriminalpolizeilichen Aktenindex und in die zentrale Gewaltschutzdatei, die Schaffung einer Möglichkeit der Verknüpfungsabfrage im Zentralen Melderegister etwa nach dem Kriterium Wohnsitz.

 

Die Landesregierung in Vorarlberg hat einen diesbezüglichen Bericht an das zuständige Ministerium verfasst. Da die ExpertInnenkommission ihre für ganz Österreich sehr wichtigen Schlüsse zeitgerecht zu den Verhandlungen des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes präsentierten, ist es dringend erforderlich, diese Vorschläge im Gesetzesvorschlag entsprechend zu berücksichtigen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Erkenntnisse der ExpertInnenkommission zur Erhebung und Aufarbeitung der Informationsflüsse im Fall Cain bei der Novellierung des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes zu berücksichtigen und die Empfehlungen zur Verbesserung der Informationsflüsse und Gefährdungsbeurteilung in der Jugendwohlfahrt entsprechend umzusetzen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.