1490/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 30.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Jarmer, Walser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Inklusions-Fahrplan

 

 

Bereits im Mai 2008 hat Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Diese ist am 26.10.2008 für Österreich in Kraft getreten.

 

In Artikel 24 (Bildung) der UN-Konvention wird in Abs.1 festgehalten: „Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen.“

 

Ziel der Inklusion ist es, dass jedes Kind individuell behandelt wird, auf einzelne Bedürfnisse eingegangen wird und es alles bekommt, um zur bestmöglichen Bildung zu gelangen. Das bedeutet aber auch, dass nicht die Gesellschaft die Entscheidung trifft wer welche Schule besuchen darf. Die "Regelschule" muss für alle offen stehen und erst in einem weiteren Schritt werden die individuellen Bedürfnisse aufgenommen und diese berücksichtigt. Als logische Konsequenz daraus folgen die Abschaffung der Sonderschulen und der Umbau von Schulgebäuden zu barrierefreien Schulen in denen inklusiver Unterricht angeboten wird.

 

Im März 2010 kündigte Bundesminister Hundstorfer an, aus Gründen der Ratifizierung dieser UN-Konvention einen nationalen Aktionsplan zu erstellen. Als einer der Schwerpunkte dieses Aktionsplans wurde die „Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher im Bildungsbereich“ angeführt. Erst am 15.Februar 2011 fand eine erste Arbeitstagung zum Nationalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen statt.Solange Österreich die UN-Konvention nicht umgesetzt hat, wird Kindern in Österreich weiterhin Bildung und optimale Förderung verwehrt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, werden aufgefordert, entsprechend ihren Ankündigungen dem Nationalrat einen Inklusions-Fahrplan für die Umsetzung der 2008 von Österreich ratifizierten UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung vorzulegen.

Insbesondere soll jener Teil des Inklusions-Fahrplans bis spätestens 30. Juni 2011 dem Nationalrat vorgelegt werden, der die Abschaffung der Sonderschulen und die Einführung der Inklusion in allen staatlichen Bildungseinrichtungen beinhaltet.

Bei der Erstellung des Inklusions-Fahrplans ist auf die Einbeziehung von Behinderten-Organisationen zu achten.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.