1495/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 31.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gartelgruber, Mühlberghuber
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs
In Österreich muss eine Au-pair-Kraft zwischen 18 und 28 Jahren alt sein. Eine solche Regelung gilt in vielen Ländern.
In der Bundesrepublik Deutschland aber gibt es eigene Agenturen, die sog. „Granny Au-pairs“ vermitteln. Das Problem der Altersgrenzen wird gelöst, indem die Frauen privat und nicht als klassisches Au-pair ins Ausland reisen.
Die Vorteile eines „Granny Au-pairs“ sind offensichtlich: ältere Frauen haben mehr Erfahrung und Routine in den relevanten Bereichen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, sich für eine Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs einzusetzen.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.