1495/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Gartelgruber, Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs

 

 

In Österreich muss eine Au-pair-Kraft zwischen 18 und 28 Jahren alt sein. Eine solche Regelung gilt in vielen Ländern.

In der Bundesrepublik Deutschland aber gibt es eigene Agenturen, die sog. „Granny Au-pairs“ vermitteln. Das Problem der Altersgrenzen wird gelöst, indem die Frauen privat und nicht als klassisches Au-pair ins Ausland reisen.

Die Vorteile eines „Granny Au-pairs“ sind offensichtlich: ältere Frauen haben mehr Erfahrung und Routine in den relevanten Bereichen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, sich für eine Erweiterung der gesetzlichen Altersgrenzen für Au-pairs einzusetzen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.