1498/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 31.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Unterreiner, Dr. Winter
und weiterer Abgeordneter
betreffend systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen
Verletzungen des Gleichbehandlungsgesetzes können nicht nur bei der Gleichbehandlungskommission, sondern auch unmittelbar bei Gericht geltend gemacht werden, wobei Gleichbehandlungskommission und Gericht unabhängig voneinander angerufen werden können.
Eine systematische Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen liegt nicht vor, vor allem hinsichtlich der erstinstanzlichen Urteile.
Dadurch kommt es zu unnötigen Doppelgleisigkeiten der Verfahren bei Verletzung des Gleichbehandlungsgesetzes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Verpflichtung zur systematischen Erfassung der zum Gleichbehandlungsgesetz ergangenen Entscheidungen beinhaltet.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss gebeten.