1499/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 31.03.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Schutz der Bevölkerung vor der radioaktiven Belastung von Lebensmitteln

 

 

 

 

Die EU-Kommission hat per Eilverordnung 297/2011 am 27. März für aus Japan importierte Lebensmittel außergewöhnlich hohe Grenzwerte zur Geltung gebracht. Für bestimmte Produkte traten damit EU-weit bis zu 20-fach höhere Grenzwerte in Kraft, als dies in der EU-Verordnung 733/208 festgelegt ist. Dort gelten für Lebensmittel und Lebensmittelimporte bei Cäsium 134 und 137 üblicherweise die Höchstwerte von 370 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung und Milchprodukte sowie von 600 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel.

 

Mit der neuen Eilverordnung hat die Kommission diese Grenzwerte für Produkte aus den betroffenen japanischen Regionen deutlich hinaufgesetzt: auf 400 Becquerel/Kilogramm für Säuglingsnahrung, auf 1000 Becquerel/Kilogramm für Milchprodukte und auf 1250 Becquerel/Kilogramm für andere Nahrungsmittel. Bestimmte Produkte wie Fischöl oder Gewürze dürfen diesen Wert sogar um das Zehnfache übersteigen, also mit bis zu 12.500 Becquerel/Kilogramm belastet sein – ein 20-faches des bisherigen Limits. Die Öffentlichkeit wurde darüber nicht informiert.

 

Als Vorwand für die Anhebung der Grenzwerte wurde die nach der Tschernobyl-Katastrophe im Jahr 1987 erlassene EURATOM-Verordnung 3954/1987 genommen. Danach können im Falle eines „nuklearen Notstands“ Höchstgrenzen für die zulässige radioaktive Belastung von Lebensmitteln in Kraft gesetzt werden, die deutlich über den sonst gültigen Werten liegen, um so einer Nahrungsmittelknappheit vorzubeugen. Jedoch gibt es in Europa derzeit weder einen nuklearen Notstand, noch Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln. Dafür sind die Importe aus Japan viel zu gering.

 

Die aktuell erlassenen Grenzwerte zeigen die unverantwortliche Orientierung der EU-Kommission im Zusammenhang mit Atomenergie. Um dem Vorsorgeprinzip gerecht zu werden, wäre vielmehr ein kompletter Importstopp für Produkte aus den von der Reaktorkatastrophe betroffenen Regionen, wie ihn bereits andere Staaten, darunter die USA, verfügt haben, zu verhängen gewesen.

 

Überdies erlaubt die EU den Import radioaktiv belasteter Lebensmittel, die in Japan selbst nicht mehr zum Verzehr zugelassen wären, da dort deutlich strengere Grenzwerte gelten (sh. Tabelle).


 

Comparison maxim permitted levels of contamination of foodstuff EU - Japan

values in bq/kg or bq/l

  

 

General Food

Milk and dairy

Infant food

Water / Liquid foodstuff

 

EU

Japan

EU

Japan

EU

Japan

EU

Japan (2)

Iodine
I-131

200

200 (1)

500

300

150

100

500

300

Cesium
Cs 134 - 137

1250

500

1000

200

400

n.a

1000

200

Plutonium and transuranic elements
Am, Pt

80

10

20

1

1

1

20

1

Strontium
Sr-90

750

n.a

125

n.a

75

n.a

125

n.a

 

(1) For vegetables except root vegetables and tubers - does not include grains, meat and fish as the EU value

(2) For drinking water - not specified for other liquid foodstuff

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Risikominimierung und zum Schutz der österreichischen Bevölkerung auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzutreten:

 

  1. Verhängung eines sofortigen EU-weiten Importstopps für Lebensmittel aus den von der Reaktorkatastrophe in Japan betroffenen Regionen 

 

  1. Rücknahme der EU-Katastrophen-Verordnung

 

  1. Absenkung der derzeitigen höchstzulässigen Grenzwerte für die radioaktive Belastung von Lebensmitteln auf Basis des Vorsorgeprinzips.

 

Sofern diese Maßnahmen auf EU-Ebene keine Mehrheiten finden, sind entsprechende nationale Maßnahmen zum Schutz der österreichischen Bevölkerung zu treffen.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.