1511/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 28.04.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
betreffend Abgabe von Heilpflanzen und alternativen medizinischen Produkten
Neben der traditionellen westlichen Medizin und ihren Heilmitteln sowie den Regelungen zur Zulassung von Medikamenten, Arzneimitteln und Arzneispezialitäten, gibt es auch aus anderen Kulturen stammende, alternative Heilmethoden, etwa jene der traditionellen chinesischen Medizin, die abweichende Behandlungsmethoden und die Abgabe abweichender Medikamente, Arzneimittel und Spezialitäten vorsehen.
Diese traditionelle chinesische Medizin ist bei uns ebenso anerkannt, wie deren Ausübungsformen im Bereich der verschiedenen Akkupunkturtechniken.
Daneben gibt es aus der europäischen Tradition alternative Behandlungsmethoden der Homöopathie. Die EU-Richtlinie THMPD (Traditional Herbal Medical Product Directive), deren Regelungen ab April 2011 in Kraft treten, wird für viele Nahrungsergänzungen und Naturheilmittel, die aus Kräutern zubereitet werden, das Aus bedeuten. Es besteht die Gefahr, dass in Umsetzung in Österreich die Abgabe alternativer Heilmittel - Arzneien und Arzneispezialitäten – als auch die Abgabe homöopathischer Medikamente sowie von Medikamenten für asiatische Heilmethoden, darunter die traditionelle chinesische Medizin, eingeschränkt oder gar verboten werden.
Neben der beinahe nicht mehr finanzierbaren bisherigen medizinischen Behandlung sollten auch alternative Behandlungsmethoden dem Patienten frei stehen und auch den Ärzten ermöglicht werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, in der europäischen Union umgehend gegen die einschränkende Regelung der Abgabe von Wirkstoffen als Arzneimittel anzukämpfen und eine Änderung dahingehen herbeizuführen, dass alternative Behandlungsmethoden, seien sie auf homöopathischer Grundlage oder auf Grundlage asiatischer Heillehren durch eine entsprechende Regelung der Abgabe von Heil- und Wirkstoffen, nicht beeinträchtigt werden.“
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.