1512/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 28.04.2011
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Entschließungsantrag

 

 

 

des Abgeordneten Werner Neubauer, DDr. Königshofer

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die Begnadigung der Südtiroler Freiheitskämpfer

Fünfzig Jahre nach Beginn des Südtiroler Freiheitskampfes sind bereits einige Begnadigungen von Personen erfolgt, welche sich nichts anderes zuschulden kommen haben lassen, als für die Freiheit in ihrer Heimat einzutreten.

 

Es ist in einem Europa der freien Grenzen und einem Europa, dessen Staaten sich zur Europäischen Menschenrechtskonvention bekennen, unverständlich, dass heute noch Personen, die in den sechziger Jahren für die Freiheit und die Autonomie Südtirols gekämpft haben, nicht nach Italien einreisen dürfen, da ihnen dort lange Haftstrafen drohen. Bereits 1998 wurden vier ehemalige Südtirolaktivisten, nämlich Heinrich Klier, Peter Matern, Wolfgang Pfaundler und Gerhard Pfeffer, vom damaligen italienischen Staatspräsidenten begnadigt.

 

Zwölf Jahre danach gibt es aber immer noch ehemalige Südtiroler Freiheitskämpfer, die nicht nach Italien einreisen können. Österreich hat als Schutzmacht Südtirols die Aufgabe, sich für eine umgehende Amnestie einzusetzen. Die Annahme dieses Antrages wäre ein Zeichen dafür, dass sich die Abgeordneten des Österreichischen Nationalrates um eine humanitäre Lösung bemühen. Der Tiroler Landtag hat mit Beschluss vom 9. Februar 2011 ein Signal an die Bundesregierung gesendet, dieses Anliegen zu unterstützen und nach vielen Jahren einer gütlichen Erledigung zuzuführen. Bereits vorher hatte der Südtiroler Landtag einen ähnlich lautenden Beschluss gefasst.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden


 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für europäische un internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und in Verhandlungen mit der italienischen Staatsregierung und dem italienischen Staatspräsidenten zu treten, um eine Begnadigung der Südtiroler Freiheitskämpfer – auch aus humanitären Gründen – zu erwirken.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.