1515/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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Entschließungsantrag

Antrag

 

des Abgeordneten Lausch

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beschäftigung von Freigängern bei Gericht

 

Laut Anfragebeantwortung 7167/AB XXIV. GP der Bundesministerin für Justiz werden zur Zeit 50 Freigänger in den österreichischen Gerichten beschäftigt.

Weiters wurde ausgeführt: „Das Strafvollzugsgesetz knüpft bei den Voraussetzungen für einen Freigang (als Vorstufe der Entlassung in Freiheit) nicht an die der Haft zugrundeliegende Verurteilung, sondern daran, dass – individuell bezogen auf den einzelnen Insassen in seiner Entwicklung und die vorgesehene Verwendung – kein Missbrauch der Vollzugslockerung zu befürchten ist. Die der seinerzeitigen Verurteilung zugrundeliegenden Delikte können sich daher grundsätzlich auf die gesamte Bandbreite erstrecken. Der Einsatz von Freigängern bei Gerichten beschränkt sich auf Arbeiten, die der zu erwartenden Verlässlichkeit entsprechen. Zudem werden die Freigänger durch das Justizpersonal beaufsichtigt.“

Häftlinge aller Art, es gibt keine Delikteinschränkung wie aus der Anfragebeantwortung hervorgeht, haben somit Zugang zu sensiblen Bereichen oder Akten. Eine Bewachung ist gemäß dem Strafvollzugsgesetz beim Freigang nicht vorgesehen.

Wenn man im Gericht arbeitet muss man als normaler Arbeitnehmer einen Strafregisterauszug zum Beweis eines einwandfreien Leumundes vorlegen. Dies widerspricht sich, wenn Häftlinge im Gericht arbeiten.

Dieses Problem findet sich auch immer wieder in den Medien, wie zum Beispiel in der Kronenzeitung vom 8.2.2011:

„Grazer Häftling verkaufte Justiz-Computer mit Daten

Ein 32-jähriger Grazer Strafhäftling, der bereits Freigänger war, hat ausgemusterte Computer der Grazer Justiz über das Internet verkauft - mit ungelöschten Daten und Programmen sowie falschen technischen Angaben. Der Häftling hat sich deswegen am Montag am Straflandesgericht wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Betruges verantworten müssen.

Insgesamt acht Computer hatte der Häftling laut Anklage von einer Mitarbeiterin des Landesgerichts im Zuge einer Ausmusterung der Rechner gratis zugesprochen bekommen - jedoch erst nachdem alle Daten auf der Festplatte gelöscht worden waren.

Die Geräte waren im Archiv des Gerichts deponiert, von wo sie der Angeklagte als Freigänger, der Hilfsarbeiten für die Justiz durchführte, mitnehmen durfte. Doch habe er auch unerlaubt Rechner, die noch nicht von den Daten gesäubert waren, an sich genommen, wie ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf. (…)“


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, auf Grund der Sicherheit bei Gericht die Beschäftigung von sogenannten Freigängern in Gerichten künftig nicht mehr zuzulassen.“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Justizausschuss ersucht.