1516/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend bundesweit einheitlicher Dokumentation ambulanter Leistungen im intra-und extramuralen Bereich

 

 

Im Jahr 2005 kamen Bund und Länder in einer Art. 15a–Vereinbarung überein, die bestehenden Dokumentationen als Grundlage für eine Vernetzung des Gesundheitswesens — im Sinne einer integrierten Planung, Steuerung und Finanzierung sowie einer Kooperation zwischen dem intra– und extramuralen Bereich — weiterzuentwickeln. Darüber hinaus sollte  es durch die Einführung einer bundesweit einheitlichen Dokumentation im ambulanten Bereich — den Katalog ambulanter Leistungen (KAL) —zu einem weiteren Ausbau in diesem Bereich kommen.

In der Art. 15a–Vereinbarung aus dem Jahr 2008 verpflichteten sich Bund und Länder erneut, eine zum akutstationären Versorgungsbereich kompatible Leistungs– sowie Diagnosendokumentation im spitalsambulanten und niedergelassenen ambulanten Versorgungsbereich sicherzustellen und den KAL weiterzuentwickeln. In einem gemeinsamen Pilotprojekt mit den Bundesländern Vorarlberg, Oberösterreich und Niederösterreich wurden seit 2009 zur Vergleichbarkeit Abrechnungsdaten aus dem niedergelassenen Bereich und dokumentierte Ambulanzleistungen der Krankenanstalten gleichermaßen in der Struktur des KAL abgebildet.

 

In diesem Zusammenhang hielt der Rechnungshof (vgl. RH-Bericht, Reihe Bund 2011/3) die Entwicklung einer bundesweit einheitlichen Dokumentation ambulanter Leistungen im intra– und extramuralen Bereich für dringend erforderlich, um einerseits einen Überblick über die bisher nicht erfassten Ambulanzleistungen zu erhalten und andererseits die Leistungen zwischen den beiden Bereichen vergleichbar zu machen. Diese Maßnahme würde zu einer Kostenwahrheit führen.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert, entsprechend den Anregungen des Rechnungshofes und unter Einbeziehung aller Bundesländer die Entwicklung einer bundesweit einheitlichen Dokumentation ambulanter Leistungen im intra– und extramuralen Bereich voranzutreiben.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.