1519/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

des Abgeordneten Kogler, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Flugeinsatzplan für Eurofighter

 

 

Die Lärmbelastung der Anrainer durch den Flugbetrieb mit Eurofightern ist enorm, wie die zunehmenden Beschwerden aus der Bevölkerung zeigen. Beklagt werden Starts und Steigflüge mit Nachbrenner, die noch in einer Entfernung von 2,7 km östlich von der Rollbahn Pegelspitzen von 95 dB erzeugen. Beklagt werden auch Flugmanöver, wobei enge Kurven über Siedlungsgebieten geflogen werden und dabei Lärmspitzen von 100 dB entstehen. Die Übungsflüge finden im Gegensatz zum früheren Flugbetrieb mit Draken während der ganzen Woche statt. Nicht einmal am Wochenende können sich die Anrainer vom Fluglärm erholen.

Es darf daran erinnert werden, dass der Eurofighter vor seiner Anschaffung damit beworben wurde, dass er viel leiser im Betrieb sei als der Draken. Auch sei bei ihm der Betrieb mit Nachbrenner in viel geringerem Maße notwendig, da er auch ohne Nachbrenner Überschallgeschwindigkeit erreiche.

Die Realität sieht offenbar anders aus.

Ein verbindlicher Flugeinsatzplan, der mit VertreterInnen der Bevölkerung abgesprochen ist, der fixe, vorangekündigte Übungszeiten vorsieht und in der Detailplanung (Starts mit Nachbrenner, Fliegen enger Kurven über Wohngebieten) eine Minimierung der Lärmbelastung anstrebt, würde die Situation entspannen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport wird aufgefordert, ehestmöglich einen verbindlichen Flugeinsatzplan für den Betrieb der Eurofighter zu erstellen. Er wird weiters ersucht, diesen Plan laufend mit Vertretern der vom Flugbetrieb betroffenen Gemeinden zu evaluieren und im Sinne einer möglichst geringen Beeinträchtigung der Bevölkerung zu optimieren.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Landesverteidigungsausschuss vorgeschlagen.