1523/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die explizite gesetzliche Verankerung von Prävention im neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

 

Alle maßgeblichen ExpertInnen sind sich einig, dass in der österreichischen Jugendwohlfahrt dringender Handlungsbedarf besteht. Fallzahlen steigen und personelle Ressourcen werden nicht im erforderlichen Maße aufgestockt.

 

Die Novellierung des Jugendwohlfahrtsgesetzes 1989 zieht sich seit Jahren hin. Der Erstentwurf eines neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG 2009) stammt noch aus der vergangen Legislaturperiode. Dieser wurde unter Einbeziehung von Experten und Expertinnen erarbeitet. Zurzeit wird der stark abweichende 3. Entwurf (B-KJHG 2010) ausschließlich mit den Ländern verhandelt.

 

Tragische Fälle wie, im Jänner dieses Jahres, der gewaltsame Tod des kleinen Cain in Bregenz rütteln für kurze Zeit Medien und Öffentlichkeit auf. Die politisch Verantwortlichen auf Bundesebene setzen jedoch bis dato keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation in der Jugendwohlfahrt. Die  Beschlussfassung eines  neuen zeitgemäßen und qualitativ hochwertigen Bundes- Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist längst überfällig.

 

Eine für die Jugendwohlfahrt von Bundesseite zu beschließende erforderliche Maßnahme zur Qualitätssicherung in der Jugendwohlfahrt ist die explizite gesetzliche Verankerung von Prävention im neuen Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz.

 

Auch die österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften fordern dies seit langem. Dazu aus ihrer Stellungnahme  zum B-KJHG 2010:  

„Schwer interpretierbar ist der bundesgesetzlich vorgegebene Rahmen der Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. § 3 B-KJHG) im Bereich präventiver Maßnahmen. Wir fordern daher, den gesetzlich normierten Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe explizit um den essentiellen Bereich der Prävention zu erweitern.“

 

Beste Rahmenbedingungen für Prävention, finanziell und personell, in der Kinder- und Jugendhilfe müssen zum Wohle aller Kinder und zur Qualitätssicherung in der  österreichischen Jugendwohlfahrt jedenfalls im neuen Bundes-Kinder-und Jugendhilfegesetz als Grundsatz verankert sein.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes vorzulegen, die konkrete Maßnahmen und beste Rahmenbedingungen zur Prävention in der Kinder- und Jugendhilfe explizit gesetzlich verankert.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Familienausschuss vorgeschlagen.