1528/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek
und weiterer Abgeordneter
betreffend das Recht auf Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO für blinde und stark sehbehinderte Menschen
Auch blinde und stark sehbehinderte Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, durch die Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder durch Parken im Halteverbot kürzere Wegstrecken in Anspruch nehmen zu können. Denn durch eine Sehbehinderung ergibt sich logischerweise auch eine Behinderung im Gehen.
In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Betroffene längst die Behindertenparkplätze nutzen. Österreich ist hier ein Nachzügler.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen das Recht auf Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO erhalten.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.