1528/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Ing. Hofer, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend das Recht auf Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO für blinde und stark sehbehinderte Menschen

 

 

Auch blinde und stark sehbehinderte Menschen sollen die Möglichkeit erhalten, durch die Nutzung eines Behindertenparkplatzes oder durch Parken im Halteverbot kürzere Wegstrecken in Anspruch nehmen zu können. Denn durch eine Sehbehinderung ergibt sich logischerweise auch eine Behinderung im Gehen.

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen Betroffene längst die Behindertenparkplätze nutzen. Österreich ist hier ein Nachzügler.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass blinde und stark sehbehinderte Menschen das Recht auf Ausstellung eines Ausweises nach § 29b StVO erhalten.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.