1529/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 29.04.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Höbart
und weiterer Abgeordneter
betreffend Koppelung des erhöhten Urlaubanspruches auf sechs Wochen an das 40. Lebensjahr bei privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen
Im privatrechtlichen Bereich gilt die Regelung des § 2 Abs. 1 UrlG, die besagt, dass der erhöhte Urlaubsanspruch von sechs Wochen den Arbeitnehmern erst nach der Absolvierung von 25 Dienstjahren zusteht.
Da das Erwerbsleben immer schnellläufiger wird und damit einhergehende Krankheitsbilder wie z.B. Burnout ansteigen, ist die Anknüpfung an ein bestimmtes Lebensalter aufgrund des steigenden Erholungsbedarfes durchaus gerechtfertigt.
Mit einer Woche mehr Urlaub könnten Kosten im Gesundheitssystem verhindert werden und daher in Summe die Gesamtkosten für den Staat und somit den Steuerzahler sinken.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die beinhaltet, den erhöhten Urlaubsanspruch auf sechs Wochen für die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse an das 40. Lebensjahr zu koppeln.“
In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales gebeten.