1532/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Widman, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Vertragsverletzungsverfahren gegen Temelin-UVP

Die Risiken und Sicherheitsmängel rund um das AKW Temelin sind bekannt. Seit über zehn Jahren (Melker Prozess) ist man auf österreichischer Seite bemüht, Tschechien zur Klärung diverser noch immer ungelöster Sicherheitsfragen zu bewegen. Anstatt diesbezügliche Kooperation zu zeigen, plant die Tschechische Republik einen Ausbau des AKW Temelin. Doch die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zur Errichtung neuer Blöcke im tschechischen Temelin weisen schwerwiegende rechtliche Mängel auf.

2009 bestätigte die EU-Kommission, dass das damalige tschechische UVP-Gesetz EU-rechtswidrig sei. Tatsächlich wurde das UVP-Gesetz im Anschluss repariert. Allerdings wird die aktuelle UVP für den Weiterbau Temelins nach wie vor nach dem alten UVP-Gesetz, das im Widerspruch zur UVP-Richtlinie der EU keine gerichtliche Überprüfung des UVP-Bescheides ermöglicht, verhandelt.

Gegen dieses UVP-Verfahren könnte umgehend ein zwischenstaatliches Vertragsverletzungsverfahren eröffnet werden. Bislang hat die Bundesregierung mit Forderungen nach nuklearer Sicherheit und einem atomfreien Europa von sich hören, aber leider keine dementsprechenden Taten folgen lassen. Es stellt sich die Frage, warum seitens der Österreichischen Bundesregierung keinerlei Maßnahmen gesetzt wurden, um die heimische Bevölkerung vor einer potentiellen Gefährdung durch die fahrlässige Atompolitik der Tschechischen Republik zu beschützen.

Im Angesicht der Versprechungen rund um das Melker Abkommen haben Vertreter seitens der Tschechischen Republik ihre Glaubwürdigkeit in dem Moment verwirkt, als die völkerrechtliche Verbindlichkeit dieses Abkommens verleugnet wurde. Wenn die österreichische Bundesregierung nicht alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten in Anspruch nimmt, um Tschechien zur Einhaltung ihrer Versprechungen rund um das AKW Temelin zu bewegen, steht es auch um deren Glaubwürdigkeit schlecht.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, umgehend ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die EU-rechtswidrige tschechische Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung des AKW Temelin einzuleiten."

In formeller Hinsicht wird eine Zuweisung an den Umweltausschuss vorgeschlagen.