1536/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 29.04.2011
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Mag. Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Anpassung der Basisabgeltung für die Bundesmuseen an reale

wirtschaftliche Bedingungen

 

Jahr für Jahr wird bei den Bundesmuseen die Basisabgeltung nicht entsprechend des Kostenanstieges durch die realen wirtschaftlichen Bedingungen erhöht.

Das hat zur Folge, dass bei den Bundesmuseen das jeweilige operative Budget für die eigentlichen Aufgaben, nämlich der Vermittlung von Kultur und Wissen, Jahr für Jahr real schrumpft.

Daher erscheint es geboten und angemessen, die jeweiligen Basisabgeltungen entsprechend dem realen Anstieg der diversen Kosten im Bereich Personal- und Gebäudeinstandhaltungskosten, etc. so zu erhöhen, dass es künftig zu keiner realen Verminderung des operativen Kunst- und Kulturbudgets der Bundesmuseen kommen kann. Das heißt, die Basisabgeltung ist mindestens um die in den genannten Bereichen gestiegenen Kosten zu eröhen. Gerade in den letzten Jahren haben sich neben steigender Inflation beispielsweise Mieten und Energiekosten stark erhöht, eben ohne entsprechende Berücksichtigung bei der Basisabgeltung.

Darüber hinaus gilt es auch, einen gerechten Schlüssel zu finden, wenn es darum geht, die Basisabgeltung auf die einzelnen Museen zu verteilen.

Gelingt es nicht, entsprechende Finanzmittel bereitzustellen, laufen die besagten Flaggschiffe des Kulturlandes Österreich Gefahr, ihrem hohen kulturellen Qualitätsanspruch nicht mehr gerecht werden zu können, was wohl zum Nachteil für ebendieses Kulturland Österreich wäre.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur wird dazu aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass im Falle eines Anstieges der fixen Kosten das operative Budget der Bundesmuseen verringert wird, und daher die jeweilige Basisabgeltung jährlich entsprechend zu erhöhen.


Desweiteren wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novelle des Bundesmuseengesetzes dahingehend vorsieht, dass die Anpassung der Basisabgeltung an reale wirtschaftliche Bedingungen entsprechend des tatsächlichen Anstieges der fixen Kosten automatisch zu erfolgen hat.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.