1537/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.05.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Themessl, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Reform der Lebensmittelkontrolle und finanzielle Absicherung der AGES durch den Bund

 

 

 

Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) nimmt im Auftrag der Republik Österreich vielfältige Aufgaben auf dem Gebiet der Ernährungssicherheit wahr. Die AGES untersucht jährlich etwa 900.000 Proben führt rund 7,2 Millionen Einzelanalysen durch.

Eigentümer der AGES ist die Republik Österreich, vertreten durch die Bundesminister für Gesundheit, Alois Stöger, und dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Dipl. Ing. Nikolaus Berlakovich.

 

Im Zuge der Budgetberatungen zum Bundesfinanzgesetz 2010 und zum Budgetbegleitgesetz wurde auch die Einführung einer AGES-Gebühr für die Finanzierung der AGES durch Lebensmittelerzeugende Betriebe geplant. Auch wenn es schlussendlich im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes zu keinem Beschluss bezüglich einer AGES-Gebühr kam, haben diese Überlegungen zur Regierungsvorlage 1025 dB, XXIV. GP, Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) geführt.

Diese Regierungsvorlage wurde am 30.11.2010 dem Gesundheitsausschuss zugewiesen, die Beratungen dazu wurden bislang aber noch nicht aufgenommen.

 

Laut den Erläuterungen zur Regierungsvorlage soll mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf ein Finanzierungsbeitrag für die Aufgaben im Rahmen der amtlichen Kontrolle gemäß der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts eingehoben werden.

 

Auch wenn es durch diesen Gesetzenentwurf vielleicht zu einer finanziellen Absicherung der AGES kommen würde, würden diese Kosten, die damit auf die einzelnen Unternehmen zukommen würden, eine massive Belastung sowie den Todesstoß für einen Großteil der betroffenen rund 100.000 Unternehmen und damit für unzählige Arbeitsplätze darstellen.


Die AGES und auch ihre Aufgaben werden positiv gesehen, die Finanzierung muss aber seitens des Bundes und unabhängig von den einzelnen - AGES-geprüften - Unternehmen erfolgen. Der Staat darf nicht die Kosten hoheitlicher Aufgaben den Betrieben aufzubürden. Das Regierungsprogramm 2008 sieht ebenfalls vor, dass die Basisfinanzierung der AGES durch den Bund garantiert wird.

 

Das bisherige System der Lebensmittelkontrolle gehört reformiert und umgestellt, das neue Lebensmittelkontrollsystem soll dabei nicht teurer als das bisherige System sein, gleichzeitig aber eine Steigerung der Effizienz und Effektivität der Kontrollen mit sich bringen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, eine sinnvolle, grundlegende Reform der Lebensmittelkontrolle durchzuführen und in diesem Zusammenhang die AGES finanziell auf eine gesicherte Basis zu stellen. Die Finanzierung der AGES hat dabei durch die öffentliche Hand und nicht zu Lasten der Betriebe zu erfolgen.“

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Gesundheitsausschuss ersucht.