1539/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 17.05.2011
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Spadiut, Ursula Haubner

Kollegin und Kollegen

betreffend Kostenfreistellung notwendiger Impfungen für Mitarbeiter der Feuerwehr

 

Tagtäglich leisten die Freiwilligen Feuerwehren in ganz Österreich durch unzählige freiwillige Einsatzstunden unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Über 300.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren erfüllen ihre Aufgaben fast ausschließlich in ehrenamtlicher Funktion, die sie oft bis zur totalen Erschöpfung wahrnehmen. Überdies sind sie den Gefahren von abwehrendem Brandschutz, Hilfeleistung nach Unfällen, Waldbränden, Schadens- und Katastrophenfällen und gefährlichen Stoffen ausgesetzt.

Einen besonderen Stellenwert bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehren nehmen Verkehrsunfälle und die Bergung von Unfallopfern aus Fahrzeugwracks ein. Dabei sind die Einsatzmannschaften unwillkürlich auch erhöhten Infektionsgefahren, insbesondere Tetanus, oder Hepatitis ausgesetzt.

 

Während Sanitäter, Polizisten oder Müllsortierer als gefährdete Berufe angesehen werden und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Kosten für Impfungen übernimmt, ist das bei den Feuerwehren trotz hohen Risikos nicht der Fall. Feuerwehrleute sollten aber bestmöglich geschützt werden. Denn bei Hochwassereinsätzen hat sich gezeigt, dass die Freiwilligen der Feuerwehren tagelang im Schmutzwasser stehen müssen, das auch durch Fäkalien verunreinigt ist. Um das Risiko einer Infektion für freiwillige Helferinnen und Helfer zu reduzieren muss die öffentliche Hand für ihre unermüdliche Tätigkeit auch finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit sicherstellen.

Daher sollen kostenlose Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, FSME, Tetanus und Polio auch für jene Feuerwehrleute zur Verfügung gestellt werden, die in schwierigen Bergungseinsätzen Risiken übernehmen.

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Gesundheit wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht, für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren mit ausgeprägter Risikoexposition eine kostenlose Schutzimpfung gegen Hepatitis A und B, FSME, Tetanus und Polio vorzusehen“.

 

Wien, am 17. Mai 2011

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.