1546/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Ing. Westenthaler, Ing. Lugar
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Bankenpflichtenpaket

Am Vorabend von Basel III und den Zinserhöhungen der EZB, stellt sich die Frage, warum die Bundesregierung seit Ausbrechen der Finanzkrise völlig untätig geblieben ist, um das Bankwesen in Österreich nach der Finanzkrise der vergangenen Jahre nachhaltig zu sanieren. Es gibt keinerlei Ansätze zu einer Reform des österreichischen Bankwesens und auch keine Ansätze die Banken durch Neuregelungen fairer gegenüber ihren Kunden zu machen. Im Gegenteil, bis heute ist z. B. völlig unklar wie viele sog. Giftpapiere bei österreichischen Banken gelandet sind, welche Spekulationsgeschäfte die Banken mit den Gemeinden abwickeln oder wie die heimischen Banken im Anleihengeschäft mit den Anleihen der PIIG-Staaten verwickelt sind.

Es verstärkt sich der Eindruck, dass die Banken der Politik die Rahmenbedingungen für sich selbst diktieren, während die Politik wie das Kaninchen vor der Schlange vor den Banken ständig in die Knie geht – zu Lasten der Steuerzahler, die gleich doppelt zur Kasse gebeten werden. Zum einen als Kunden, auf der anderen Seite als Zahler, wenn hochriskante Spekulationsgeschäfte in großem Umfang schief gehen.

Die jüngsten Äußerungen von Erste-Group Vorstand Treichl, wonach „die Politiker feig, ahnungslos und unfähig sind“, bekommt vor diesem Hintergrund – zumindest für die Politiker dieser Bundesregierung -  eine gewisse Berechtigung.

Basel III ist die nächste Fehlentwicklung in der Europa. Schon heute zeichnet sich ab, dass wie schon Basel II nur europäische Banken diesen strengen Regeln unterworfen werden. Das hat sich schon bei der letzten Finanzkrise gerächt. Das transatlantische Ungleichgewicht zwischen Wildwuchs einerseits und strenger Reglementierung andererseits, war mit Schuld am Entstehen der Finanzblase. Basel III, obwohl es erst 2019 vollständig umgesetzt werden wird, bringt mit den erhöhten Eigenkapitalvorschriften für die Banken einmal mehr Probleme für die mittelständische Wirtschaft, da dieses Eigenkapital nur im Sektor der KMU-Finanzierung verdient werden kann. Weltweit werden es 600 Mrd. Euro und in Österreich rund 18 Mrd. Euro sein, die die Banken an zusätzlichem Eigenkapital benötigen werden.

Vor dem Hintergrund dieser Eigenkapitalanforderung versuchte der Raiffeisensektor mittels eines Vertrags, des sog. Bundesüberbindungsvertrags, eine Haftungsgemeinschaft zu bilden. Damit die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG (RZB) die Einlagen der Primärbanken als Eigenkapital darstellen kann. Der Bundesüberbindungsvertrag bedeutet das Ende der Genossenschaftsidee von Raiffeisen in Österreich. Er ermöglicht der RZB den Durchgriff auf die Einlagen der kleinen örtlichen Primärbanken bis hin zur Ablöse missliebiger Geschäftsleiter. Damit werden die Einlagen der kleinen Sparer im ländlichen Bereich, zu Spielkapital auf den internationalen Märkten. Genau das wollte Friedrich Wilhelm Raiffeisen  mit seiner Genossenschaftsidee verhindern. Ob die EU diese Konstruktion in Rahmen von Basel III anerkennt ist mehr als fraglich. Die Struktur des Raiffeisen-Sektors mit unabhängigen Regionalbanken auf genossenschaftlicher Struktur ist jedenfalls zerstört.

Daneben sind die Banken sehr rigoros, wenn es darum geht Kosten auf die Kunden überzuwälzen, z. B. die Bankenabgabe im Ausmaß von 500 Mio. Euro, bzw. Einsparungen selbst einzustecken, statt sie an die Kunden weiterzugeben, bspw. Abschaffung der Kreditvertragsgebühr im Ausmaß von 150 Mio. Euro, die nicht an die Kunden weitergegeben werden.

Und einmal mehr hat die österreichische Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht.

Es gibt Bankenhilfspakete, aber keine Bankenforderungspakete.

Auf die Bankkunden rollt eine Belastungslawine zu:

  1. Bankenabgabe wird an die Kunden überwälzt.
  2. Zinserhöhungen werden trotz gewaltiger Margen an die Kunden weitergegeben.
  3. Der Wegfall der Kreditvertragsgebühr wurde von den Banken eingesteckt und nicht an die Kunden weitergegeben.
  4. Banken zahlen auch 2010 – trotz Rekordgewinne nur wenig Steuern.
  5. Die Banken werden trotzdem auch in Hinkunft dem Staat wieder über 160 Mio. Euro an Steuern schuldig bleiben.
  6. Banken zahlen weiterhin unglaubliche Boni an ihre Manager, für Geschäfte, die wenn sie schief gehen dem Steuerzahler zur Last fallen.
  7. Die Erhöhung der Erträge zur Stärkung der Eigenkapitalquote wird von den KMUs getragen werden müssen.

 

Ein wirksames Regelwerk für die Reform des österreichischen Finanzmarktes müsste jedenfalls folgende Punkte umfassen:

Sicherstellung von Kreditvergaben an die mittelständische Wirtschaft

Basel II hat Kleinkredite nur bis 1 Mio. Euro ausgenommen, was für die mittelständische Wirtschaft zu einer ungerechtfertigten Erschwernis bei der Aufnahme von Krediten geführt hat. Das hat sich als deutliche Wachstumsbremse herausgestellt und für viele KMUs das Ende bedeutet. Im Rahmen von Basel III sollte dieser Fehler vermieden werden.

Stärkung der FMA

Österreich ist das einzige Land in Europa, das die Transparenzrichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt hat. Bis heute gibt es keine „angemessene Kontrolle durch die zuständige Behörde des Herkunftsstaats“ ([23] der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG).

Umsetzung der Transparenzrichtlinie ist seit 2009 angekündigt, aber bis heute nicht passiert. Es wäre aber sehr wichtig, wenn die FMA als Bilanzpolizei tätig werden könnte. Es wäre aber auch sonst wichtig die FMA zu stärken und mehr Eingriffsmöglichkeiten bei Fehlentwicklungen einzuräumen.


Feststellung, welche Banken systemrelevant sind

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass es notwendig ist genau festzuhalten welche Banken systemrelevant sind und diese Banken dann auch eigenen Bestimmungen zu unterwerfen. Etwa nach dem Schweizer Beispiel („Swiss Finishing“), wo höhere Eigenkapitalquoten für derartige Banken eingeführt wurde.

Auch auf dem Gebiet der Neuregelung von Bankpleiten ist keinerlei Regung seitens der                    Bundesregierung festzustellen. Keine einzige Gesetzesinitiative ist von dieser Bundesregierung       ausgegangen, alles ist geblieben wie es vor der Finanzkrise war. So wird eine nicht auszuschließende neue Krise der Finanzmärkte Österreich wieder ungebremst treffen.

Trennung von Geschäftsbanken und Investmentbanken

Diese Unterscheidung ist notwendig, die unscharfe Trennung und auch die Durchmischung innerhalb der Institute selbst, hat sich in der Krise nicht bewährt und ist zulasten der Kunden gelöst worden. Kleine Sparer und Kreditnehmer zahlen über höhere Gebühren und Zinsen die Verluste des Investmentbanking-Bereichs.

Europaweite Neuregelung der Finanzmärkte

Die Ausrede, dass die Neuregelung am britischen Veto scheitert, kann nicht gelten, dann muss man den Finanzplatz Londons und anderer, die sich nicht den strengen Regelungen unterwerfen wollen e-ben ausschließen und klar machen, dass keine Stützungen für derartige Finanzplätze seitens der EU übernommen wird. -> Opting out-Reglung

Österreichs Banken verrechnen die vierthöchsten Spesen in der EU

Nur Italien, Spanien und Frankreich haben höhere Bankspesen stelle die EU-Kommission fest. Weiters kritisierte die Kommission, dass die Spesen auch sehr intransparent sind. Auch die AK kritisiert die Praxis der österreichischen Banken durch Verschleierung die wahren Kosten der Spesen vor dem Kunden zu verstecken und so zusätzliche Erträge über Gebühren einzustreifen.

Ein Vergleich von 65 Girokonten zeigt, dass nur vier Produkte gratis sind, 61 kostenpflichtig, wobei man mit einer Einlage von 50 Euro bei 52 Konten nicht einmal die Spesen für ein Jahr deckt. Das sind versteckte Zusatzkosten für jeden Österreicher, da man ohne Konto ja keinen Lohn mehr überwiesen bekommen kann, es besteht ja faktisch eine Kontenpflicht.

So werden etwa bei der Auflösung von Giro- oder Sparkonten Gebühren bis zu 21 Euro verrechnet. Zahlscheinspesen können sich ebenfalls bis zu 5 Euro. Kreditspesen sind überhaupt ein Kapitel für sich: von der Kreditprüfungsgebühr, Verlängerung des Fixzinssatzes, Zahlungsstundung und Zahlungsplanänderung sind versteckte Gebühren, der Kunde weiß oft nicht wie hoch die Kosten für seine Kredit letztendlich sind.

Klärung, welche Spekulationsgeschäfte die Banken mit den öffentlichen Körperschaften eingegangen sind

Vor dem Hintergrund der Niederlage der Deutschen Bank vor dem Deutschen Bundesgerichtshof, mit 540.000 Euro Schadensersatz. Die DB hat Gemeinden Swap-Geschäfts angeboten, die nicht nur hochriskant sind, sondern in diesem Fall auch die Bank in jedem Fall begünstigt haben.

Es stellt sich die Frage inwieweit auch österreichische Gemeinden derartige Papiere gekauft haben?

Eindämmung des Spreads zwischen Soll- und Habenzinsen bei Girokonten

Die Habenzinsen am Girokonto befinden sich auf einem historischen Tiefstand. Im Mittel werden von den Banken lediglich 0,125 % Zinsen bezahlt. Davon ist aber auch noch KESt zu bezahlen, so dass am Ende gerade einmal 0,094 % Zinsen übrig bleiben. Das bedeutet bei der derzeitigen Inflation von 3 %, dass das Geld der Sparer 2,9 % ihres Geldes verlieren.

Demgegenüber verrechnen die Banken im Mittel 9,625 % an Sollzinsen für Überziehungen. Dieser Zinssatz ist während der Finanzkrise stark gestiegen. Seit Mai 2009 ist der Zinssatz „stehen“ geblieben, während der zentrale Bezugszinssatz für Banken ist der 3-Monate-EURIBOR seit November 2008 stark gefallen ist.

Die Banken haben also durch das „Stehenbleiben“ der Sollzinsen im Verhältnis zu den gesunkenen Interbankzinsen ein schönes Körberlgeld auf Kosten ihrer Kunden lukriert.

Schaffung einer angemessenen Ertragsbesteuerung der Banken

Die Banken zahlen in Österreich, obwohl sie Milliardengewinne schreiben, nur geringe Steuern. Eine Studie der Arbeiterkammer ergab, dass die Realbesteuerung der Kreditinstitute lediglich bei rund 7 % liegt, während andere Unternehmen dem vollen Körperschaftssteuersatz von 25 % unterliegen. Wie die Grafik zeigt, klafft die Lücke zwischen Jahresüberschüssen und Steuern der Banken immer weiter auseinander.

Dies ist ein unhaltbarer Zustand, vor allem vor dem Hintergrund von Milliardenhilfen, die der österreichische Steuerzahler den Banken in der Krise zur Verfügung gestellt hat.

 

Quelle: ÖeNB

 

Gleichzeitig ergab eine Anfrage an den Finanzminister, dass der Bankensektor fast 160 Mio. Euro an Steuerschulden hat, Das bedeutet, dass die Banken von den nur 7 % Steuern auch noch rund ein Viertel schuldig bleiben.

Schutz der Hypothekarkreditnehmer vor dem Zugriff durch die Banken

Sollten im Zuge einer Finanz- und Währungskrise die Banken in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, so soll ihnen der Zugriff auf die hypothekarischen Sicherheiten ihrer Kreditnehmer erschwert werden. Es kann nicht sein, dass Häuselbauer oder Wohnungsbesitzer zu Mietern in ihren eigenen Häusern oder Wohnungen gemacht werden.


Schutz der Kreditnehmer vor überzogenen Zinserhöhungen

Die Rolle der Banken hat sich in den vergangenen Jahrzehnten deutlich verändert. Der Anteil spekulativer Geschäftsaktivitäten übersteigt mittlerweile jenen des normalen Betriebs einer Geschäftsbank bei weitem. Platzen diese Spekulationen, ist der Bankkunde der Zahler, während die verantwortlichen Manager weiterhin hohe Prämien kassieren. Vor allem Kreditnehmer laufen Gefahr, durch immer höhere Kreditzinsen über Gebühr zur Rettung von Banken herangezogen zu werden.

Keine Sofortauszahlung von Boni an Manager

Die Nachhaltigkeit der Unternehmensentwicklung muss in den Mittelpunkt rücken und nicht das Aufblasen der Bilanzsummen und der kurzfristige Ertrag. Denkbar wäre z. B. Auszahlung von 50 % nach Feststellung und 50 % erst nach drei Jahren bei entsprechender Unternehmensentwicklung

Verbot des Kaufs von Staatsanleihen

Banken sollen keine Staatsanleihen mehr kaufen dürfen. Derzeit ergibt sich die Situation, dass die Banken von der EZB zu 1 % Geld leihen und damit z. B. griechischen Staatsanleihen kaufen, die mit bis zu 12,6 % verzinst sind, aber durch den Rettungsschirm der EU mit fast keinem Risiko verbunden sind. Das ist eine unhaltbare Situation.

Verbot des Eigenhandels

Der Handel mit Finanzinstrumenten (Geld, Wertpapiere, Devisen, Sorten, Edelmetalle oder Derivate) auf eigenen Namen und für eigene Rechnung muss verboten werden. Dieser Handel hat die negativen Effekte der Finanzkrise noch verstärkt und den Banken weitere Verluste aus diesen hochriskanten Geschäften gebracht. Außerdem besteht gerade in diesem Bereich immer die Gefahr des Insiderhandels und reißen auch die diesbezüglichen Gerüchte nicht ab.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:
 

„Die Frau Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend Gesetzesinitiativen vorzulegen, die folgende Eckpunkte zur Reform des österreichischen Bankwesens umfassen:

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss beantragt.

 

Wien, am 18. Mai 2011