1558/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie

 

Die Europäische Kommission hat mit Jänner 2011 mit der „zweiten Phase der Anhörung der Sozialpartner“ bezüglich einer Revision der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EC) begonnen. Sie stellt dabei zur Diskussion, ob sich die Überarbeitung der Richtlinie auf bestimmte Punkte, nämlich Bereitschaftsdienst und Ausgleichsruhezeiten beschränken soll, oder ob eine umfassendere Überarbeitung angestrebt werden soll (die auch die Möglichkeit des Opt-out einbezieht).

 

Mit ihren neuen Vorschlägen zur Revision der Richtlinie fällt die Kommission weit hinter die Vorschläge des Europäischen Parlaments zurück (welche anlässlich des Scheiterns eines früheren Revisionsversuchs der Richtlinie bereits 2008 formuliert wurden); es wird erneut versucht, den Arbeits- und Gesundheitsschutz zurückzufahren. Denn die wichtigsten Schutzmechanismen, wie Tages- und Wochenarbeitszeit bzw. den dazugehörigen Ruhezeiten sollen ausgehöhlt werden.

 

Zahlreiche Studien (auch im Auftrag der Kommission) belegen, dass durch überlange Arbeitszeiten (und auch Bereitschaftszeiten) die Gesundheit der betroffenen ArbeitnehmerInnen gefährdet wird. Ebenso wird die vom Eurpäischen Parlament geforderte bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt dadurch erschwert.

 

Überlange Arbeits- und Bereitschaftszeiten, die der Judikatur zur Richtlinie widersprechen, bestehen in Österreich derzeit bereits vor allem im Gesundheitsbereich (siehe auch Bericht der Kommission zur Umsetzung der RL durch die Mitgliedstaaten, COM (2010) 802_final), und das obwohl das Opt-out von Österreich nicht in Anspruch genommen wird. Abgesehen von den negativen Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnen stellen diese Arbeitszeiten hier auch eine Gefährdung Dritter dar.

 

Die derzeit vorgesehene Beibehaltung der umstrittenen Opt-out Regelung (wonach Mitgliedstaaten regeln können, dass die Höchstarbeitszeitgrenze von durchschnittlich 48 Stunden/Woche nicht eingehalten werden muss, sofern einzelne ArbeitnehmerInnen sich dazu bereit erklären), eine Ausdehnung der Durchrechnungszeiten und eine Schwächung der Regelungen zur Bereitschaft (z.B. durch die Unterteilung und unterschiedliche Anrechnung von „aktiver“ und „inaktiver“ Bereitschaft) laufen dem Schutzzweck der Richtlinie diametral entgegen.


Derartige Vorhaben werden auch vom Europäischen Gewerkschaftsbund heftig abgelehnt (nachfolgend ein Zitat aus der ETUC Resolution vom 8./9. März 2011):

 

„Maintaining the opt-out, extending the reference periods and weakening the position on on-call time and compensatory rest would contradict health and safety principles that are based on solid evicence and research.“

 

Sollten sich die österreichischen Sozialpartner im Rahmen der derzeit stattfindenden „zweiten Phase der Anhörung“ bis September 2011 nicht auf eine gemeinsame Lösung einigen können (und die Positionen liegen derzeit weit auseinander), wird die Kommission einen Vorschlag machen. Gemäß der von der Kommission vorgelegten Dokumente[1] zur Einleitung der zweiten Phase wird dieser Vorschlag jedenfalls in folgende Richtung gehen:

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehende zu unternehmen, damit in Zusammenhang mit der vorgesehenen Revision der EU-Arbeitszeitrichtlinie (2003/88/EC)

 

·        Arbeitsbereitschaftszeit weiterhin, im Einklang mit der einschlägigen Judikatur des EuGH und ohne eine Unterteilung in „aktive“ und „inaktive“ Arbeitsbereitschaft, voll als Arbeitszeit zu werten ist (Festschreibung der EuGH-Judikatur);

 

·        von weiteren Ausweitungen der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit und der Durchrechnungszeiträume abgesehen wird;

 

·        endlich ein Auslaufen des Opt-out vereinbart wird.

 

Darüber hinaus sind etwaige, mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie bzw. in ihrer derzeitigen Form nicht konform gehende Regelungen in Österreich zu korrigieren.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.



[1]           Siehe auch die diesbezügliches Working Paper SEC(2010) 1611 final; den Bericht der Kommission COM(2010) 802 final; sowie die Mitteilung der Kommission zu vorgeschlagenen Änderungen der Arbeitszeitrichtlinie COM(2010) 801 final, mit der die 2. Phase der Anhörung eröffnet wurde.