1569/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Grosz, Ursula Haubner, Dolinschek

Kollegin und Kollegen

betreffend bundeseinheitliche Regelung zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern

 

 

Pflegeeltern erbringen bedeutsame Leistungen für unsere Gesellschaft. Sie bieten Kindern, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in ihrer Ursprungsfamilie aufwachsen können, eine Versorgung und Erziehung im Familienverband. Die Arbeit der Pflegeeltern bedeutet höchster Einsatz für hoch engagierte, leistungs- und liebesfähige, soziale Menschen. Denn Pflegefamilien haben es meistens mit schwer traumatisierten oder vernachlässigten Kindern zu tun, die zusätzlich sehr viele Defizite aufweisen können. Meist sind es Kinder, die selten Geborgenheit erlebt haben und sich kaum beheimaten konnten. Pflegekinder sind daher häufig verunsichert, misstrauisch und haben große Ängste. Sie benötigen viel Liebe, Zuwendung und Aufmerksamkeit, um wieder Vertrauen aufzubauen. Gleichzeitig sind klare Grenzen und Regeln notwendig, die immer wieder ausverhandelt und eingefordert werden müssen.

Oft ist es gar nicht so leicht, für ein Kind eine Pflegefamilie zu finden, welche auf die individuellen Eigenheiten, Fähigkeiten, Anlagen und auch Defizite des Kindes einzugehen vermag. Von Pflegeeltern wird daher Verständnis, Geduld, Toleranz und Einfühlungsvermögen erwartet. Sie brauchen auch Hintergrundwissen, um helfen zu können. Der Alltag in der Familie kann daher sehr schwierig und Kräfte raubend sein. Die Dauer des Pflegeverhältnisses kann von vorne herein nicht immer festgelegt werden. Die Aufnahme eines Pflegekindes kann in Form einer Krisen-, Kurzzeit- und Dauerpflege erfolgen. Pflegeeltern übernehmen für diese Kinder die Gesamtverantwortung und versorgen sie mit allem, was ein Kind zur gesunden Entwicklung braucht. Die Unterbringung bei Pflegefamilien ist dabei ein wichtiges Angebot, welches bedürftigen Kindern zur Verfügung steht. Zudem bewerten Sozialarbeiter und Psychologen die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie besser als in einer Institution, denn der Wert einer Familie und von immer verfügbaren Eltern ist ein unbezahlbares Gut für diese Kinder.

 

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Pflegefamilien sind aber sehr unterschiedlich. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit der Länder und der Grundsatzbestimmungen des Bundes im Jugendwohlfahrtsgesetz haben die einzelnen Bundesländer die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen von Pflegeeltern selbständig geregelt. Dadurch ergeben sich Unterschiede bei der Höhe des Entgelts für die laufende Betreuung eines Pflegekindes und der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung der Pflegeeltern. Durch die unterschiedlichen Modelle der Bundesländer kann es aber auch zu einer Ungleichbehandlung von Pflegeeltern innerhalb eines Bundeslandes kommen, die Pflegekinder aus einem anderen Bundesland übernommen haben.


Damit Pflegeeltern weiterhin wertvolle Erziehungsarbeit in der Familie leisten und dafür Sorge tragen, dass Pflegekinder an eine glückliche Zukunft herangeführt werden und später Verantwortung für ihren eigenen Lebensweg übernehmen können müssen bundeseinheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern dringend umgesetzt werden.

 

 

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend, werden ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für ein Bundesrahmengesetz ehest möglich zu zuleiten, damit bundeseinheitliche Regelungen zur Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Absicherung von Pflegeeltern umgesetzt werden.“

 

 

Wien, am 17. Mai 2011

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales beantragt.