1574/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
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Entschließungsantrag

Antrag

 

 

 

 

des Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Stadler

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene

 

 

 

Österreichs 2.537 Gemeinden sitzen nicht nur auf einem Schuldenberg von 11,5 Milliarden Euro, sondern halten weiters 6,4 Milliarden Euro Haftungen sowie ausgelagerte Gesellschaften. Nach Ansicht des BZÖ könnten durch Zusammenlegung von Gemeinden mit unter 2.500 Einwohnern nicht nur die Finanzen saniert und "vernünftige" Strukturen ohne Nachteile für die Gemeindebürger geschaffen, sondern auch Gebühren gesenkt werden. Dies bestätigt auch der Städtebund, der eine Senkung die jährlichen Gemeindeausgaben in der Höhe von 13 Milliarden Euro um bis zu 1,3 Milliarden, also um glatte 10 %, für wahrscheinlich hält.

Derzeit haben 1.708 der 2.537 österreichischen Gemeinden weniger als 2.500 Einwohner. Die Antragsteller schlagen vor, in all diesen Fällen – also bei über 70 Prozent der Gemeinden – eine Gemeindezusammenlegung zu prüfen. Dabei sollen aber selbstverständlich die topografischen Gegebenheiten entsprechend Berücksichtigung finden. Hilfreich wäre weiters eine begleitende Kontrolle durch den Rechnungshof. Die Größe von 2.500 Einwohnern soll dafür als Richtwert verstanden werden.

Zu derartigen Zusammenlegungen sollte jedoch nicht, wie es derzeit mehrheitlich in den entsprechenden Landesgesetzes der Bundesländern geregelt ist, die jeweilige Landesregierung allein oder unter Mitwirkung des jeweiligen Landtages ermächtigt sein. Diese sollten vielmehr nur unter Einsatz direktdemokratischer Mittel stattfinden, etwa durch autonome Entscheidung der betroffenen Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung auf Gemeinde­ebene.

In Anbetracht der prekären budgetären Situation aller österreichischen Gebietskörperschaften, insbesondere aber der Gemeinden hoffen die unterzeichnenden Abgeordneten, dass angesichts der vielen positiven medialen Stellungnahmen als erste Stufe einer umfassenden Verwaltungsreform eine Reform der Gemeinden möglich sein wird; sie stellen daher den nachfolgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, der als ersten Teil einer umfassenden Reform der Verwaltung Österreichs die Ebene der Gemeindeverwaltung neu regelt und hiezu insbesondere folgende Punkte enthält:

1.                         Bundesweit einheitlich soll eine Mindestgröße von Gemeinden festgelegt werden, die aus verwaltungsökonomischen und wirtschaftlichen Gründen nicht kleiner sein soll als 2.500 Einwohner.

2.                         Derzeit bestehende kleinere Gemeinden sind auf bundes­einheitliche Art und Weise zusammenzulegen, wobei aber spezielle topografische Gegebenheiten entsprechend berücksichtigt werden sollen.

3.                         Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens ist der Rechnungshof begleitend einzubinden.

4.                         Die Entscheidung über die Zusammenlegung von Gemeinden soll bundesweit einheitlich unter Einsatz direktdemokratischer Mittel, etwa durch autonome Entscheidung der von einer Zusammenlegung betroffenen Gemeinde­bürgerinnen und Gemeindebürger im Rahmen einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene, stattfinden.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.