1578/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 18.05.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Franz Hörl, Heidrun Silhavy, Gabriel Obernosterer, Mag. Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Stefan Markowitz

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die touristische Bedeutung der alpinen Infrastruktur

 

Dem Tourismus in den Bergen kommt in Österreich große Bedeutung zu. Über 40 % der Sommergäste in Österreich verbringen einen „Wander- und Bergsteigerurlaub“ (Quelle: Tourismus Monitor Austria, 2008). Die touristische Infrastruktur in den Bergen, vor allem die Schutzhütten und Wege, bilden daher eine unverzichtbare Basis für Sommertourismus in Österreich.

 

Die im Verband der alpinen Vereine Österreichs (VAVÖ) zusammengeschlossenen Vereine (u.a. Österr. Alpenverein, Naturfreunde, Österr. Touristenklub) betreuen in Österreich an die 500 Schutzhütten mit fast 25.000 Schlafplätzen und rund 50.000 km Wege und Steige. Die Erhaltung dieser Infrastruktur ist mit erheblichen personellen und finanziellen Ressourcen verbunden, da die Errichtung und Erhaltung von Wegen und Hütten im Gebirge aufgrund der schwierigen Rahmenbedingungen besonders teuer ist. Insbesondere bei der Betreuung der Wege erbringen die alpinen Vereine  zudem ein großes Ausmaß an ehrenamtlichen Leistungen.

 

Im Rahmen der „Förderung der alpinen Infrastruktur“ unterstützt das Wirtschaftsministerium bereits seit Beginn der 1980er-Jahre laufende Erhaltungsmaßnahmen bei alpinen Schutzhütten  sowie Wander- und Bergwegen, die von den Mitgliedsvereinen des VAVÖ betreut werden. Vor allem auch im Hinblick auf die ökologische Ausrichtung der alpinen Infrastruktur und die verschärften Umweltauflagen sind diese Vereine auch in Zukunft nicht in der Lage, diese Infrastruktureinrichtungen nur aus eigenen Mitteln zu erhalten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend werden aufgefordert, der großen Bedeutung der alpinen Schutzhütten und Wege sowie der damit verbundenen Leistungen der alpinen Vereine für den österreichischen Tourismus weiterhin Rechnung zu tragen und entsprechende planbare Rahmenbedingungen für die bedarfsgerechte Förderung der Erhaltung und Weiterentwicklung dieser Basis-Infrastruktur sicher zu stellen. Das oberste Ziel ist dabei die Forcierung einer ökologisch verträglichen alpinen Infrastruktur als wichtige Ressource für den Tourismus.“

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Tourismusausschuss vorgeschlagen.