1579/A XXIV. GP

Eingebracht am 15.06.2011
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Antrag

 

der Abgeordneten Mag. Donnerbauer, Dr. Jarolim
Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, das Gerichtsgebührengesetz  geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz vom 27. November 1984 über die Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren (Gerichtsgebührengesetz – GGG), BGBl Nr. 501/1984, zuletzt geändert durch BGBl I Nr. 111/2010, wird wie folgt geändert:

 

In Art. VI Z 43 werden jeweils das Datum „1. Oktober 2011“ durch das Datum „7. Mai 2012“ und das Datum „30. September 2011“ durch das Datum „6. Mai 2012“ ersetzt.

 

Begründung

Die Umstellung von der derzeit geltenden Zeilengebühr auf verschiedene „Flat-Rates“ für Abfragen aus dem Grundbuch über die Verrechnungsstellen soll mit der Fertigstellung der Applikation „Grundbuch neu“ erfolgen. Da aus Kapazitätsgründen eine Fertigstellung der technischen Voraussetzungen zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt nicht erfolgen kann, soll das Datum für das Inkrafttreten der neuen „Flat-Rates“ sowie das Außerkrafttreten der Grundstücksdatenbankverordnung 2009 – GDBV 2009 auf den 7. Mai 2012 verschoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Umsetzung der Applikation „Grundbuch neu“ erfolgen.

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Justizausschuss zuzuweisen