1589/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 15.06.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Lichtenecker, Freundinnen und Freunde
betreffend Bericht betreffend Umsetzung der FTI-Strategie im Parlament
Laut Vortrag an den Ministerrat vom 9. September 2010 soll der Rat für Forschung und Technologieentwicklung folgende Aufgaben beim Monitoring der FTI-Strategie übernehmen und darüber Bericht an die Regierung erstatten:
„Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung soll mit seiner Expertise im Rahmen der
in § 17b FTFG festgelegten strategischen Beratungsaufgaben insbesondere ein
strategisches Monitoring in Bezug auf die Themen und Handlungsfelder der FTI Strategie übernehmen und internationale Trends und Entwicklungen beobachten und analysieren. In Bezug auf die Weiterentwicklung der Strategie insbesondere in Hinblick auf den Zeithorizont 2020 wird der Rat für FTE auch eine Bewertung der bisher getroffenen Maßnahmen sowie deren Zielorientierung abzugeben haben.
Weiters wird die Erstellung einer jährlichen Bewertung zur wissenschaftlichen und
technologischen Leistungsfähigkeit Österreichs das Leistungsspektrum des FTE-Rates im Rahmen des Forschungs- und Technologieberichtes der Bundesregierung abrunden.
Dieser Aufgabenkatalog wird nach der Konstituierung des FTE-Rates in der
Ratsversammlung konkretisiert und in Form eines Arbeitsprogramms verabschiedet.“[1]
Der Rat für Forschung und Technologieentwicklung hat nun in seinem Arbeitsprogramm 2011+ diese Aufgaben unter dem Punkt „Monitoring“ so konkretisiert:
„2. Monitoring
Die gesetzliche Grundlage des Rates und der Ministerratsvortrag vom 9.September 2010 sehen vor, dass der Rat ein strategisches Monitoring für die Umsetzung der FTI-Strategie der Bundesregierung durchführen und diese systematisch bewerten soll. Darüber hinaus wird der Rat auch die Umsetzung seiner Empfehlungen stärker als bisher begleiten. Außerdem soll der Rat laut Ministerratsvortrag die wissenschaftliche und technologische Leistungsfähigkeit Österreichs evaluieren. Alle diese Maßnahmen sieht der Rat als Grundlage für seine Beratungstätigkeit in Bezug auf die Gesamtsteuerung des FTI-Systems.
2.1 Monitoring der Umsetzung der FTI-Strategie des Bundes bzw. der Empfehlungen des Rates
Ziel
Systematische Erfassung und Dokumentation des Erfüllungsgrades der Implementierung der Maßnahmen der FTI-Strategie sowie der Empfehlungen des Rates in enger und laufender Abstimmung mit den betroffenen Ressorts“[2]
Laut § 17 b (3) Forschungs- und Technologieförderungsgesetz (FTFG) sollte die Bundesregierung jährlich einen Bericht an den Nationalrat weiterleiten, der die Berichterstattung des FTE-Rats zum Inhalt hat:
„§ 17b. FTFG (3) Die Vorschläge und Empfehlungen der Ratsversammlung sind mit den sachlich betroffenen Bundesministerinnen oder Bundesministern zu beraten. Der FTE-Rat hat die Vorschläge und Empfehlungen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Mindestens einmal jährlich ist vom FTE-Rat ein Bericht an die Bundesregierung zu erstatten, den diese dem Nationalrat als Bericht zuleitet. Der Bericht hat neben den Vorschlägen und Empfehlungen auch einen Tätigkeitsbericht des FTE-Rates zu umfassen.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, in ihren gemäß §17b (3) FTFG dem
Nationalrat jährlich vorzulegenden Bericht auch sämtliche Berichte des Rats für Forschung und Technologieentwicklung zum Monitoring und zur Umsetzung der FTI-Strategie an die Bundesregierung und andere Stakeholder im Sinne des Ministerratsvortrags vom 9.9.2010 und dem Arbeitsprogramm 2011 des Rates aufzunehmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Forschung, Innovation und Technologie vorgeschlagen.