1596/A(E) XXIV. GP
Eingebracht am 15.06.2011
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend „Herkunftslandprinzip“
Mit insgesamt 59.089 ausländischen Studierenden im Wintersemester 2010 (Quelle: uni:data warehouse, BMWF), gib es einen regelrechten Ansturm auf Österreichs Universitäten. Es ist für ausländische Studenten möglich in Österreich zu studieren, ohne in ihrem Heimatland eine Studienberechtigung zu haben. An den öffentlichen Universitäten betrug der Ausländeranteil bei den ordentlichen Studierenden 22,29%. Von diesem Ausländeranteil, kommt etwa 30% aus nicht EU-Staaten. An die 8% der Studierenden kommen aus der Bundesrepublik Deutschland. (Quelle: uni:data warehouse, BMWF)
Auch die Aussetzung der Wehrpflicht in Deutschland und die doppelten Maturajahrgänge in Bayern und Niedersachsen, die wegen der verkürzten Gymnasialzeit um ein Jahr früher fertig werden, bescheren Österreichs Universitäten im kommenden Herbst noch weitere Studenten.
Im jetzigen Budget sind keine weiteren Mittel
für den zusätzlich zu erwartenden Ansturm von Ausländern auf
Österreichs Universitäten vorgesehen.
Eine sofort wirksame Gegenmaßnahme stellt die gesetzliche Implementierung
des Herkunftslandprinzips in Österreich dar. In der EU ist dies auch in
andern Bereichen wie zum Beispiel im Unternehmensbereich üblich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der im tertiären Bildungssektor, zum Schutz des österreichischen Hochschulstandortes, umgehend vor dem Wintersemester 2011/12 das „Herkunftslandprinzip“ für Erstinskribenten verankert wird.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Wissenschaftsausschuss beantragt