1597/A(E) XXIV. GP

Eingebracht am 15.06.2011
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ENTSCHLIESSUNGANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Johannes Hübner

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend den Stopp von Goldverkäufen durch die OeNB

 

Die Krise Griechenlands birgt erhebliches Gefahrenpotential für die Eurozone. Das Ertragspotential des Privatisierungsprogrammes ist wesentlich geringer als von Analysten angenommen. Die Budgetziele wurden ebenfalls nicht erreicht. Dennoch werden immer weitere Zahlungen geleistet. Transferzahlungen, Haftungen und Anleihekäufe durch die EZB begünstigen Dominoeffekte. Ein undurchsichtiges Geflecht an Verpflichtungen und Schuldtiteln durchzieht Europa und europäische Institutionen. Wie der Finanzfachmann der Bundestagsfraktion der FDP, Frank Schäffler, ausführte, könnten Wertberichtigungen griechischer, portugiesischer und irischer Staatsanleihen gar zu einem Zusammenbruch der Zentralbank führen.

Ein Bedrohungsszenario, dessen Realitätsgehalt augenscheinlich ist. In Zeiten ökonomischer und finanzieller Verwerfungen bietet Gold eine – wenn auch konjunkturellen Schwankungszyklen unterworfene – verhältnismäßig sichere Anlage. Das Metall ist ein weltweit anerkanntes Zahlungsmittel und könnte im Fall eines Zusammenbruchs des Euro oder ausufernder Inflation dabei helfen, die Wirtschaft wieder zu stabilisieren. Dafür ist jedoch eine gewisse Menge an Gold erforderlich.

 

Die Verkaufspolitik der Österreichischen Nationalbank verminderte den Goldbestand beständig. Unter staatspolitischen Aspekten ist es in turbulenten Zeiten nicht zu verantworten, diese bewährte Krisenwährung über die Märkte abzustoßen. Ein gesetzlicher Verkaufsstopp wäre die einzige Möglichkeit, einen angemessenen Goldbestand zu garantieren.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Finanzen werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die einen Verkaufsstopp für im Besitz der Österreichischen Nationalbank befindliches Gold sicherstellt.“

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Finanzausschuss ersucht.